Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1927)
- Article
- Die Juden in Linz
- Date
- 1927-05-01
- Page
- Seite 327 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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DIE JUDEN IN LINZ 827 goldeter, doch für gantz goldener Kugeln auf 2 JaJir relegierten Veith Payr betr.*' Der Ausdruck ,,a 11 h i e r" wird stets l)ei Ansässigen gebraucht. Der weitaus größere Teil der sich in Linz aufhallenden Juden dürfte aber sicher keinen festen Wohnsitz gehabt haben, sondern von der Fremde zu Marktzeilen hergekommen sein. Dieser Umstand begünstigte die weniger ehrsamen Elemente. Immerhin kann man nach den Akten des Land- und Stadtgerichtes all den Juden keine schweren Verbrechen zum Vorwurfe machen. Lediglich des Diebstahls werden sie bezichtigt, und das war ja um so leichter, als sie sich weder Quartier noch Gesellschaft wählen konnten, sondern solche4 oft mit minderen Elementen teilen mußten. Es verlohnt sich, die Fälle näher zu betrachten. 1656 wird in puncto suspecti furli ein Kriminalprozeß gegen Salomon Iloss, Juden von Prag wegen bezichtigter und mit genügsamen Tndicien nicht probierten Diebstahls geführt, der ,,dahero gegen Urphedt dessen Arrestsentlassung" erreicht. 1659 werden Leon Buch- Irücker, Mariem Sommer und Winter aus Prag des Diebstahls im Scherneckschen Hause bezichtigt und gegen Urphedt relegiert. 1677 bis 1679 handelt ein Kriminalprozeß über den bei Herrn Schönbarth, Hofrichler zu Windhag, geschehenen Einbruchdiebstahl, dessen vier Juden als Täter beschuldigt werden. Sie werden .,wirklich" (wie es ausdrücklich heißt) torquiert, verbringen 19 Monate im Arrest, werden schließlich kraft landeshauplmaniischaftlieber Verordnung losgesprochen, jedoch auf ewig des ganzen Landes verwiesen. Die vier Juden sind Mandl Latzarus, Jakob Wolff, Valentin Kaindt und Salomon Schnürmacher. Herr Schönbarth, llofrichter zu Windhag. war mit dieser Strafe der Juden, denen man nichts nachweisen konnte, nicht zufrieden und richtete gegen das Linzer Stadtgericht eine Beschwerde an die Landeshauplmannschaft, weshalb das Stadtgericht Bericht erstattete, daß es gegen die Juden aufs schärfste verfahren sei, allein selbe nichts gestanden hätten, mithin es die injuriosen Angritfe des Herrn Hofrichters zurückweise, ,,als ob selbe verschonet und sogar mit Feuer gequälet hätten werden sollen10)". Das spricht wohl deutlich genug, wie man mit Juden zu verfahren pilegle. 1688 wurde Moses Ralschitz wegen von einem Christen ihm verkauften gestohlenen Silbers arrestiert und gegen dessen Erlegung zu den Slockstreichen verurteilt und wiederum entlassen. Im Jahre 1695 wurde in des lloefle, Goldsehmidt. Haus eingebrochen und dem Abraham Frey, Handelsmann von Nürnberg, aus seinem Gewölb 23 Stück Leinwand entwendet. Elias Markus. Jude aus Prag, wird arrestiert, torquiert, auch laut Urteil justiiizierl, neben ihm die Köchin Veronica an den Pranger gestellt, ferner der Juden Koch David Latzarus, dessen Junge Samuel und ein Jude aus Hamburg. Jakob Salomon. arrestiert, dann entlassen und wiederum dem Landgericht übergeben17). Daß man nicht nur in älterer Zeit sehr schnell die Schuld auf die Juden geschoben halte, sondern dies noch jetzt tut, kann man aus dem Forkandlschen Prozeß ersehen, bei dem Ziegler in seinem Buche Geschichte der Stadt Linz (S. 65)" drei Juden durch den Strang hingerichtet und zwei Mitschuldige zu je einem Schilling Stockstreichen verurteilt werden läßt. Nach den Krimi-