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Menorah · 1927-05-01 · Heft 5 (Mai 1927) · p. Seite 326

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Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 5 (Mai 1927)
Article
Die Juden in Linz
Date
1927-05-01
Page
Seite 326 (sequence 16)
Language
German
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326 MENORAH einem christlichen Linzer bürgerlichen Hufschmied eingestellt hatte. Im Jahre 1600 werden zwei Juden, Simon und Isaac, beide in Linz, wegen deren cheimblich Einsehlüpfung" angeklagt, aber der Prozeil bleibt unerörlerr0). Wahrscheinlich wollte man dem Aufenthalte der selben keine Schwierigkeiten machen. 1604 leistet der Jud Simon von Auerbach10) auf das Haus Martin Griesslers einen Ansatz. 1638 bemüht, sich der Graf von Starhemberg um das Privilegium, Juden in Urfahr aufzunehmen11). Unter Berufung auf (»inen Bescheid Ferdinands III., keinen Juden alldorl einkommen zu lassen, sondern die Stadt bei ihren Freiheiten allwegs zu schützen, wird sein Ansuchen abgewiesen. Im Jahre 1642 wurde auf Anlang des Grafen Castor von Starhemberg der Jude Moyses Stainkopf arrestiert, dessen Auslieferung hernach aber vom Grafen selbst begehrt, indem die Landeshauptmannschaft sich für den „unwissent aus wass Ursachen in Verhallt genommenen Juden" eingesetzt hat und verlangte, „dass, die Stadt ihm auch die Billigkeit verhandeln solle" (S. IV, Nr. 51, S. 148). Die Stadl verweigerte „wegen anderweitig beschoehenen Verbott" das Begehren. OlTenbar bezieht sich dies auf den den Juden verbotenen Aufenthalt in Urfahr12). So heißt es noch 1661 in einer Klage der Georg Pracher* sehen Erben kontra Jakob Veith, Juden zu Langenlois, hernach zu Trebitsch: „so sich in Urfahr aufgehallen . . ." In Linz selbst bestanden für die Juden die ,,Judengewölber" und die „Judenlüitten", weiche beide nach der Meinung der Chronisten nur für die Jahrmarktsbesucher dienten. Erslere befanden sich in der unteren Pfarrgasse (Schörgengassc), letztere über dem Zwinger, also außerhalb der Stadtmauer. 1653 machte der Dechant an den Stadtrat eine Eingabe um die Bewilligung, die Stadtmauer abbrechen und den neu zu erbauenden Dechantshof über den Zwinger ..an die Judenhütleii" versetzen zu dürfen. Bemerkenswert ist die Begründung, daß „der vorige DechantsholV und sehr vill andere Häusser auss der Stadtmauer umb und umb die Stadt gebauet seien13". Die Geschäftslage war also durchaus keine ungünstige, und man kann nicht behaupten, daß die Juden in dieser Hinsicht benachteiligt gewesen wären. Ob die Stadt selbst oder die Judenschaft der Besitzer dieser Realitäten war. oder ob die Stadt die Besitzerin, die Judenschaft nur die Pächteriii war, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen. Die Angabe aus dem Jahre 1695 „Verzeichnis der in dem Prunnami sich damals befundten Prunnrequisilen. als auch wass im österlichen Markt an Pflaslergellern, an Tüchlern und Judenhütleii und Gewölbern eingangen"...14) läßt auf eine Pachtung sehr wohl, aller nicht unbedingt schließen. Die Nachbarschaft des Lyzeums verleitete 1677 die dortigen Studenten zu einer Plünderung der Judengewölber. gegen welche die Juden eine energische Beschwerde an die Landhauptmannschaft einreichten, daß „das kaiserliche Stadtgericht die Wacht verstärken und die Tumultanien ohne Respekt arrestieren oder auf clero Opponierung mit Gewalt sich (ihrer) bemächtigen solle"15).Im Jahre 1650 wird bereits von den„Judten allhier" in einem Urteil des Stadtgerichtes gesprochen, „Wegen Verkaufung denen J u d t e n allhier zweier eisserner und stark ver-

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