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Menorah · 1927-05-01 · Heft 5 (Mai 1927) · p. Seite 318

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Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 5 (Mai 1927)
Article
Die Juden in Linz
Date
1927-05-01
Page
Seite 318 (sequence 8)
Language
German
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318 MENORAH August 1180 und 1181 tat. Es ist anzunehmen, daß sich die Räte des Herzogs dieses Mittels bedienten, wofür die Tatsache spricht, daß der Wiener Jude David Steuß, 1388 gefangen gesetzt, ein Lösegeld von oÜ.OOO Pfund (ungefähr 3*5 Millionen Schilling unserer Währung) bezahlen mußte (vgl. Grunwald „Geschichte der Wiener Juden*4. S. 10). Schon Rudolf IV. halte hohe Steuern den Fremden auferlegt (Fink, S. 21) und gewiß die Juden nicht geschont, weshalb wahrscheinlich 1367 auch die Judensynagoge in der Hahnengasse geschlossen wurde, und 1369 der Jude Hirsch! sein Haus dort verkaufte. Nun kam unter Albrecht III. die große Schröpfung. Darum erging ein Refehl desselben Herzogs an die Juden in Steyr: „Auch wollen wir, dass ihr kein Haus in der genannten Stadt bestellt und darin wohnet, denn allein das Haus, darin ihr vorher gewesen seid." Das Geld der Juden mußte eben zur Verfügung des Herzogs flüssig sein! Nach all dem Gesagten werden wir die bewegten Klagen des Abtes von Kremsmünster*), Martin von Polheim, zwischen den Jahren 1377 bis 1399 über die außerordentlichen Zinsforderungen von vier Linzen Juden etwas anders beurteilen, als es Fink (S. 48) getan hat, der sagt: „Wie sehr sich die Söhne Israels damals schon durch Wuchergeschäfte ausgezeichnet hatten, mögen unter anderen die bitteren Klagen beweisen . . Herzoge, Abte und andere borgten von den Juden, weil sie damit rechneten ein ..Refehl von oben" würde die Forderungen der Juden wieder ,,töten", das heißt für null und nichtig erklären, so daß sie nicht zahlen brauchten. Der gute Abt hatte sich geirrt, denn schon 1382 berücksichtigten die Herzoge ihren Vorteil in der Erhaltung der Juden bei den allgemeinen Vorrechten, und im selben Jahre war der Linzer Schloßhauptmann Chunrat der Walch dem Juden Sätzlem 17^ Pfund schuldig. Es wäre an der Zeit, daß die Geschichtschreiber ihre Ansichten über die Geldgeschäfte der Juden endlich korrigierten. Wie wir alsbald sehen w erden, hat das ganze Mittelalter die Juden mit dem Geldgeschäft belastet, ihnen andere Erwerbsquellen mit bewußter Absicht entzogen, weil man diese Gläubiger nach Willkür loswerden konnte. Die Gier nach Geld war durchaus keine spezielle jüdische Eigenschaft, die nichtjüdischen Bürger ließen sich nicht den geringsten Nutzen entgehen. Ein Streit, der die Linzer und Freistädter bis vor den Herzog führte, beweist dies deutlich genug. Am 22. Juli 1378 beschied Herzog Albrecht einige Bürger von Linz und Freistadt zu sich nach Wien zur Entscheidung wegen des Streites beider Städte wegen des ,.kleinen Salzes" und des „Judenfleisches". (Urk.-Buch IX, S. 468, Nr. 374.) Kurz hat in seinem „Handel Österreichs" sehr überzeugend als Grund dieses Streites dargetan, daß der Warenverkehr nach Böhmen über Freistadt, das Niederlagsrecht hatte, gehen mußte, nicht aber mit Umgehung von Freistadt auf dem kürzeren Wege über den Haselgraben geleitet werden durfte. Tatsächlich hatte Albrecht bereits 1376 verboten, das Salz aus Oberösterreich auf einer anderen Straße als durch *) Über Gescbäi'tc des Stilles Krcmsmünsler mit Juden vgl. Urkundenbucb Kremsmiinster Nr. 142, 150, 151, 161. 19a, ,304.

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