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Menorah · 1926-11-01 · Heft 11 (November 1926) · p. Seite 620

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 11 (November 1926)
Article
Die Hierosolymitanische Stiftung [Illustration]
Date
1926-11-01
Page
Seite 620 (sequence 10)
Language
German
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620 MENORAH Die Auszahlung der Zinsen erfolgte aber trotz der diesbezüglichen Bestimmungen im Stiftsbriefe sehr unregelmäßig und unpünktlich. Aus diesem Grunde sahen sich die aschkenasischen Juden in Jerusalem, Hebron und SafTed veranlaßt, einen speziellen Deputierten zum österreichischen Internuntius in Konstantinopel zu entsenden und die pünktliche Flüssigmachung der Zinsen zu urgieren. Im Dezember 1842 erschien auch beim Internuntius der „israelitische Deputierte" J. Camondo und bat um regelmäßige Auszahlung der Zinsen. Auf Grund dieses Berichtes der Internuntiatur wies Fürst Metternich im Jänner 1843 das niederösterreichische Provinzialzahlamt an, die sofortige Abfuhr der für die Jahre 1841 und 1842 entfallenden Interessen", sowie genaueste Befolgung der Bestimmungen des Stiftsbriefes einzuhalten10). Im Jahre 1854 wurde scheinbar unter dem Drucke der palästinensischen Vertreter für die Verteilung der Stiftungserträgnisse folgender Schlüssel vereinbart: Jerusalem 11/28, Hebron 6/28, Tiberias 4/28, die in jeder Stadt zu zwei gleichen Teilen an Sephardim und Aschkenasim verteilt werden sollten. Diese Verteilung erfolgte eigentlich nicht im Sinne des Stiftsbriefes, da in diesem beispielsweise Tiberias überhaupt nicht erwähnt war und die ganze Verteilung eigentlich nach der Anzahl der Bevölkerung und Armen zu erfolgen hatte. In den Jahren 1860 bis 1870 versuchte ein gewisser Mordechai Maman, der sich als bevollmächtigter Vertreter der sephardischen Juden in Tiberias, SafTed und Hebron ausgab, die Zuweisung eines Teiles der Zinsenerträgnisse an die sephardischen Juden zu erwirken, was jedoch nach langen Verhandlungen mit den in Betracht kommenden Regierungsstellen am 2. Oktober 1871 abgewiesen wurde, da diese Gelder seit dem Jahre 1854 ohnehin an aschkenasische und sephardische Juden verteilt wurden. Diese Verhandlungen wurden auch von einem interessanten Intermezzo begleitet, aus dessen Verfolg es sich herausstellte, daß Mordechai Maman seine Vollmachten gefälscht hatte, um wahrscheinlich auf diese Weise für sich persönlich Geld zu erlangen. Die betreffenden Judengemeinden übersandten dem Ministerium Protokolle mit den Beschuldigungen, die sie gegen Maman erhoben hatten. In vielen Protokollen bestätigten sie sogar, daß sie seit 1856 die Zinsen pünktlich ausbezahlt erhielten. Wer nach dem Tode David Wertheimers und Arnsteiners die Stellen der Kuratoren bekleidete, ist leider aus den vorhandenen Akten nicht zu ersehen. Erst um das Jahr 1862 wurden an Stelle der verstorbenen Kuratoren Bernhard Wertheim und Heinrich Edler von Wertheim, Ludwig Wertheim und Ernst Wertheim ernannt

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