Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- Heft 11 (November 1926)
- Article
- Die Hierosolymitanische Stiftung [Illustration]
- Date
- 1926-11-01
- Page
- Seite 619 (sequence 9)
- Language
- German
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DIE HIEROSOLYMITANISGHE STIFTUNG 619 verlangen. Der österreichische Internuntius zu Konstantinopel hatte die alljährlich entfallenden Zinsen den bereits oben erwähnten drei Judengemeinden zur Verteilung an ihre Armen nach dem Verhältnisse ihrer Bevölkerung und Anzahl auszufolgen. Die Verteilung selbst geschieht durch die in Konstantinopel befindlichen und durch die ottomanischen Autoritäten jedesmal auszuweisenden zwölf Vorsteher der gesamten Judenschaft des ganzen türkischen Reiches oder auf eine andere im Lande übliche und verläßliche Art mittels direkter Einsendung an die Ortsvorsteher und gegen Vorlage von legalisierten Quittungen. Sämtliche Quittungen sollten dann im Wege der Hof- und Staatskanzlei an die niederösterreichische Landesregierung geschickt werden. Sollte aber infolge unvorhergesehener Umstände zwischen Österreich und der Türkei, wie Krieg u. dgl. die Absendung der Zinsenbeträge unmöglich werden, so sind sie aufzubewahren und nach wiederhergestellter Kommunikation in Gänze an die Bestimmungsorte zu schicken. Ferner werden im Stiftsbriefe im Sinne der bereits im Jahre 1801 gefällten Entschließung aus der Mitte der Wiener Judenschaft für die Stiftung zwei Kuratoren bestellt, von denen einer der Wertheimerschen Familie anzugehören hat, schon aus dem Grunde, weil die ersten Spender zu einem Vorfahren dieser Familie das Zutrauen gehabt haben. Die Kuratoren haben die Aufgabe, sich alle halbe Jahre bei der niederösterreichischen Landesregierung zu überzeugen, daß die Zinsen tatsächlich behoben und im Sinne des Stiftsbriefes an ihre Bestimmungsorte geleitet werden. Ferner sind sie verpflichtet, sich um alle Angelegenheiten der Stiftung zu kümmern und gegebenenfalls bei den Behörden zu intervenieren. Im letzten Punkte des Stiftsbriefes verspricht der Kaiser, diese ,,Judenstiftung in unseren landesfürstlichen Schutz zu nehmen", ferner wird angeordnet, die nötigen Abschriften sowohl an die in Betracht kommenden Behörden als auch den Kuratoren zuzustellen. Weiters werden als erste Kuratoren David Wertheimer, privilegierter Großhändler, und der Bankier Freiherr Nathan Arnsteiner ernannt. Im Sinne dieses Stiftsbriefes sollten nun alljährlich die Zinsen an die drei genannten Gemeinden ausbezahlt werden17). Im Jahre 1815 erhielten die Kuratoren Wertheimer und Arns1 einer die Erlaubnis, das Stiftungskapital (fl. 53.657 kr. 30), das in verschiedenen Obligationen angelegt war, gegen zweieinhalb Prozent steirisch-ständische im Werte von fl. 60.000 umzutauschen. Auf diese Weise wurde das Stiftungskapital um fl. 6342 kr. 30 vergrößert und die Zinsen um iL 341-24 erhöht18).