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Menorah · 1926-11-01 · Heft 11 (November 1926) · p. Seite 618

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 11 (November 1926)
Article
Die Hierosolymitanische Stiftung [Illustration]
Date
1926-11-01
Page
Seite 618 (sequence 8)
Language
German
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618 MENORAH nis der drei jüdischen Gemeinden in Jerusalem, Hebron und Saffed von den Spendern bestimmt waren und an die Bildung einer ständigen Stiftung daher nie gedacht war. Als Begründung führte auch die Vereinigte Hofkanzlei, die sich im Jahre 1801 mit dieser Angelegenheit eingehend beschäftigte, an, daß die Frankfurter Gemeinde die fl. 10.000 im Wege eines Prozesses zurückerlangt habe. Da nun der von Wolf Wertheimer testamentarisch vermachte Betrag von fl. 22.000 keine Stiftung darstellte, konnten auch diese Gelder den früher erwähnten Judenbevollmächtigten nicht ausgezahlt werden. Diese Beträge betrugen schon im Jahre 1728 mit den angewachsenen Zinsen fl. 28.000. Die Vereinigte Hofkanzlei hatte daher in einem ,,alleruntertänigsten Vortrag" an Kaiser Franz den Vorschlag unterbreitet, aus diesen Geldern eine Stiftung zu machen und einen entsprechenden Stiftungsbrief aufzusetzen. Am 24. Februar 1801 erfolgte nun die kaiserliche Entschließung, daß „die von verschiedenen Guttätern jüdischer Nation, teils Inländern, teils Ausländern in den Jahren 1723 und 1724 bei dem hierortigen Bankier Wolf Wertheimer zusammengetragenen und für die arme Judenschaft zu Jerusalem, Hebron und Saffed bestimmten Almosengeldern, welche in der Folge über die angetretene Stockung in den Geschäften des besagten Wolf Wertheimer bei unserem Hofmarschall in kurbayrischen Assekurationsscheinen depositirt und nachher in hierländische öffentliche Fondspapiere umgestaltet worden, in unseren Fonds aber derzeit bis auf einen Betrag von fl. 53.657 kr. 30 angewachsen sind, welche sich derzeit in unserem niederösterreichischen Provinzialzahlamte in Deposito befinden, für immer im Lande behalten, zu einer ordentlichen Stiftung erhoben werden sollen". Der Entschließung folgte auch die Fertigung des eigentlichen Stiftsbriefes. Da aber die Stiftung auch späterhin einige Jahre hindurch unverwendet geblieben ist, wurde sie am 8. August 1808 erneuert15). Im Stiftungsbriefe wird bestimmt, daß die im niederösterreichischen Provinzialzahlamte deponierten Gelder in öffentlichen Fondspapieren angelegt und daß diese Beträge als ein immerwährendes Stiflungskapital zu betrachten sind16), das nie angegriffen werden darf. Die Zinsen dieses Kapitals sind jährlich zu beheben und im Sinne ihrer ursprünglichen Widmung an die armen Juden in Jerusalem, Hebron und Saffed zu verteilen. Zu diesem Zwecke hat das niederösterreichische Provinzialzahlamt die Zinsen in halbjährlichen Raten an die Hof- und Staatskanzlei zur Weiterleitung an den österreichischen Internuntius zu Konstantinopel zu übergeben und jedesmal die entsprechenden Empfangsbestätigungen, sowie einen Bericht über die Ausgaben zu

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