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Menorah · 1926-11-01 · Heft 11 (November 1926) · p. Seite 616

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 11 (November 1926)
Article
Die Hierosolymitanische Stiftung [Illustration]
Date
1926-11-01
Page
Seite 616 (sequence 6)
Language
German
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616 MENORAH zählten auch die gesammelten Palästinagelder. Avis diesem Grunde konnten daher seit diesem Zeitpunkte von den in seinen Händen befindlichen fl. 22,000 für die aschkenasischen Juden in Palästina gar keine Beträge zur Tilgung ihrer Schulden ausgefolgt werden. Erst lange nachher ist es ihm endlich im Jahre 1753 gelungen, die Liquidierung seiner Forderung beim Kurfürsten Maximilian III. durchzusetzen, wodurch er wieder zu seinem früheren Reichtum gelangte, und auch seine Ehrenschuld an die palästinensische Judenschaft abstatten konnte. Vor allem zahlte er der Frankfurter Gemeinde den von ihr gespendeten Betrag von fl. 10.000 zurück. Um aber hiedurch für Palästina den früheren Betrag von fl. 22.000 nicht zu vermindern, ersetzte er den fehlenden Betrag von fl. 10.000 aus eigenem, um auf diese Weise die bei ihm vor seinem Bankerott abgeführten Palästinagelder auf die ursprüngliche Höhe zu bringen. In seinem Testamente vom 17. Elul 5522 (1762) bestimmte Wolf Wertheimer ausdrücklich: „Es ist Euch, meine Söhne, Töchter und Enkel, schon bekannt, daß in dem verfaßten Status in Wien im Jahre 1733 die deutschen Juden in Palästina von mir mit fl. 22.000 angesetzt sind. Diese Post ist teils von meinem seligen Vater, teils von mir für gedachte palästinensische Juden bestimmt worden, damit wenn diese mit ihren Zwingherren ein Reglement gemacht haben werden, dieses Geld zur Zahlung ihrer Schulden angewendet werden soll. Die Israelitische Gemeinde in Frankfurt hatte ebenfalls dazu an mich fl. 10.000 Übermacht, welches ich aber an diese Gemeinde im Jahre der Welt 5520 (1760), wie aus dem schriftlichen Vergleiche zwischen Ihnen, meinem seligen Bruder Rabbi Jossei und mir, der am 12. Tage des Monats Kislew Jahr der Welt 5520 (i. e. 1761) kontrahiert wurde, mit Mehreren zu ersehen ist, wieder restituiert habe. Weil ich nun vom Jahre 1733 an bis zum Jahre 1753 den palästinensischen Juden keine Zinsen gegeben und um die moralische und religiöse Pflicht zu erfüllen: so sollen diese fl. 10.000, die ich der Gemeinde Frankfurt wieder gegeben habe, den eben genannten Israeliten als vollkommenes Geschenk verbleiben, und folglich von den abgedachten fl. 22.000 ihnen nicht ein Heller abgerechnet oder vermindert werden: sondern diese zweiundzwanzigtausend Gulden Capital gehören ihnen als vollgiltige Schuldforderung und die davon ferner abfolgenden Zinsen sollen stets denselben zur Unterstützung Übermacht werden, bis das Schuldtilgungs-Geschäft in Palästina regulirt sein wird, und dazu soll auch das Capital gebraucht werden. Ich empfehle Euch meine geliebten, Töchter, Söhne und Enkel, aus denen von meiner Euch zurückge-

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