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Menorah · 1926-10-01 · Inhalt · p. Seite 603

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Inhalt
Article
Spiegel eines Thoravorhanges [Illustration]
Date
1926-10-01
Page
Seite 603 (sequence 4)
Language
German
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ALTJÜDISCHES GEMEINDELEBEN 603 IS Segcnssprüehc ■wiederholL schreit er die Pcrakim her, lim den Vorbelcr zu verwirren. Andere Freehheilen dieses Cliajjim lassen sieh gar nicht wiedergeben. 8. S y n a g o g e n o r d n u n g. Aul' Bit len der Herren Llchamm, Simon, Salomo Ochsendorf, da 1.1 der dortigen Gemeinde das unnütze Schwätzen im Goltoshause von ,,Baruch schea.mar“ 1 > i s nach der „Schemone csrc“ und während der Vorlesung aus der Tora wegen der damit verbundenen Störung der Andacht und Verursachung von Streitigkeiten verholen werde, ersuche ich dem dortigen Hel hausvorsteher. darauf zu achten. Jeden Ruhestörer darf er mit AA Pfund Wachs als Armenspendc lasst raten. Wer es nicht, zahlen kann oder unruhige Kinder hat, den hat er das Recht, mit Anwendung von Gewalt seihst oder mit Hilfe anderer aus dem Gotleshause zu weisen. Wenn er diese Pflicht versäumt, zahlt er seihst in jedem l'cbertrelungsl'alle 1 guten Groschen an das herzogliche Rentamt. ..Wonach zu achten, keine Jurisdiction eingegritTen!“ Gegeben Warhurg, den IS. Kislev;5nö2 (1791). Der dortige Yorheter tue (liest* Verordnung jedem einzelnen Gcmeindemilgliecl kund und nachher händige er es mir bescheinigt wieder ein. Samuel Steg. S42. Warhurg. den IS. Kislev f>f)ö2 [1792]. Die Vorsteher der hiesigen Ghebra gemillulhchassadim, der Landjudenvorsteher Mosche b. Sussmann und Simon Geismar, auch als Deputierter des unverheirateten Jacob (der andere Deputierte, der gleichfalls unverheiratete Mosche Levi ist verreist, erklärt sich aber einverstanden), verpflichten vor dem Rabbinat den (unverheir.) Abraham b. Gha j jim. den Sc hreiber in Lida, da fl er ihnen genau nach Vorschrift für ö5 Rtlr. in Louisdor bis Schabuoth 1793 eine Tora schreibe. X 23. Warhurg. den 9. Tebet ö;5(>3. Der junge Herr Juspa im Namen seines Vaters R. Ansehel Bevningen verklagt die Leute von Herstell vermög Beilagen, welche besagen: | nach Herslell kamen 2 Bettler. Vater und Sohn, der Sohn fiel auf dem Marktplatz nie- „DER KABBALIST“ Nach einem Stich im städtischen Museum in Frankfurt a. M. der und brach ein Bein. Die Gemeinde- Horslell schickte ihn mit seinem Vater sofort nach Bevrungen, um den dortigen Juden die Herstellung des Verunglückten aufzubürden.j Ls sei ohnehin gebräuchlich, wenn nicht gar eine Verordnung, (wenn ein Fremder in eine Gemeinde kommt, ihn zu versorgen und wenn nötig, Herstellen zu lassen). Da nun der Kläger, als der Kranke nach Bevrungen kam. Armenvorsteher (Gabbaj) gewesen, (hörte er vom Arzt) Feldscher, da 1.1, wenn der Kranke noch V'i Stunde länger auf dem Schill’ geblieben wäre, er infolge der Regengüsse und der damals herrschenden Kälte hätte zugrunde gehen müssen und darum konnte er nicht so grausam sein, den Kranken nach Herslell zurürkzuschicken. Er verpflegte ihn 15 Wochen lang und verausgabte für Heilung und Verpflegung 33 Tlr. 3 Gr. 2 Pf. Die Gemeinde Bevrungen will ihm diesen Betrag nicht zuriickerslalten. bevor er nicht die Hersteller darauf verklagt hätte. Er klagt somit gegen die Hersteller auf Wiedererstattung seiner

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