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Menorah · 1926-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1926) · p. Seite 367

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Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1926)
Article
Grundlagen jüdischer Wohlfahrtspflege
Date
1926-06-01
Page
Seite 367 (sequence 2)
Language
German
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GRUNDLAGEN JÜDISCHER WOHLFAHRTSPFLEGE 367 II. 1. Die Stellung des Judentums zur Armut ist damit gegeben7). Diese ist zweifellos ein U n g 1 ü c k8), und sogar eines, das in dieser Welt nie aufhören wird9), aber nicht nur ein Unglück für den Armen selbst, sondern ein Unglück für die Gesamtheit So ist man ebenso fern davon, die Armut asketisch zu bejahen, wie davon, sie hochmütig und verächtlich zu verneinen, vielmehr entschlossen, sie zu b e k ä m p f e n. Diese Bekämpfung geschieht eben durch die jüdische Wohlfahrtspflege, die sogenannte „Zedakah", zu deutsch: (ausgleichende) Gerechtigkeit. Sie ist der persönlichen Willkür des Verweigerns und Gebens entzogen und in ein genau abgewogenes und feinmaschiges System gebracht, dessen Grundmotiv schon sein Name ankündigt: „Zedakah" sagt aus, daß Wohltun nichts anderes meint als Rechttun, 2. Das System der Zedakah" ist in der Thora, dem Programmentwurf für jede jüdische Gemeinschaftstätigkeit, grundrißhaft niedergelegt. Die Propheten haben dann einzelne Bestimmungen näher erläutert, vor allem aber das Ganze leidenschaftlich ins Bewußtsein und in die Verwirklichung gerufen. Die „mündliche Lehre" des Judentums hat in Mischna, Talmud und Responsenliteratur auch diesen Teil des Gesetzes in den Jahrhunderten des zweiten Tempels und den Jahrtausenden der Zerstreuung nach seinem Verlust immer wieder den Anforderungen jeder Gegenwart angepaßt und eben dadurch in lebendiger Ewigkeit erhalten. Im ersten systematisch geordneten Kodex des jüdischen Rechtes, dem des Maimonides, hat das Gesamtgebiet der jüdischen Wohlfahrtspflege eine Darstellung erfahren, die alle Phasen ihrer Entfaltung von der Bibel an umfaßt und zugleich das auch heute noch (mindestens theoretisch) Geltende festlegt. Wir können uns daher für diesen notgedrungen knappen Versuch eines Abrisses der geistigen Grundlagen jüdischer Wohlfahrtspflege, der ja naturgemäß nicht wesentlich historisch, sondern vor allem systematisch bemüht ist, der Führung des Maimonides anvertrauen, natürlich ohne ihr sklavisch zu folgen. III. Bemerkenswert ist bereits, daß Maimonides das Wohlfahrtswesen im Zusammenhang mit der Landgesetzgebung behandelt10). Dies rührt einmal daher, weil die einschlägigen Bestimmungen der Bibel von der Tatsache ausgehen, daß die Juden in alter Zeit (und «) Zur allgemeinen Einführung in das Thema sei folgende wichtigste Literatur genannt: „Soziale Ethik im Judentum", ein Sammelbuch mit Beiträgen von Baeck, Bernfeld, Breslauer, Bergmann, Eschelbacher, Güdemann, Bloch, Nobel und Cohen, 5. A., Frankfurt a. M., 1918; ,,D ie Lehren des Judentum s", gleichfalls ein Sammelwerk; Max Eschelbacher, „Der Sozialismus des alten Judentums", in der Zeitschrift „Der Jude", 1924; Hermann Cohen, „Das soziale Ideal bei Piaton und den Propheten", „Jüdische Schriften", I, 306 ff., Berlin, 1924; „Zedaka", Zeitschrift der „Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden", Berlin, 1926. ') Die Quellen zu diesem Thema sind in einer verständigen und warmherzigen Untersuchung des Züricher Pfarrers Dr. Hans Bruppacher, „Die Beurteilung der Armut im Alten Testament", Gotha, Stuttgart, 1924, großenteils angeführt. Vgl. noch besonders Oskar Wolfsberg, ,.Aktuelle Lebensfragen des Judentums", in der Zeitschrift „Jeschurun\ 1925, S. 494 ff. 8) Nidda 64 b, Prov. 17, 5. 8) Dt. 15, 11, aber auch 15, 4. 10) Miscbneh Thora, Hilchot Mathanot Anijim (in Seraim).

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