Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1926)
- Article
- Zu unseren Bildern
- Date
- 1926-06-01
- Page
- Seite 363 (sequence 1)
- Language
- German
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ZU UNSEREN BILDERN Von Dr. Max Grunwald Den Kern- und Mittelpunkt des jüdischen Vereinslebens bildete die Chebra (richtiger Chabura oder entsprechend dem hebräischen cheber Gemeinde) Kaddischa. ,,0 chabruta o mituta" (entweder Gemeinschaft oder Tod) lehrt altjüdische Weisheit. Und so bildete denn auch die jüdische Gesellschaft der Vorzeit eine Gemeinschaft, eine Symbiose, einen Mutualismus, eine wahre Lebens- und Arbeitsgemeinschaft auf allen Gebieten ideeller Betätigung. Eine jede solche Vereinigung trug, da sie ihren Mitgliedern vorbildliche Lebensführung zur Pflicht machte, den Ehrennamen heiliger Verein". Im übertragenen Sinne wurde dann auch die ganze Gemeinde als „heilig" bezeichnet. Solcher Vereine gelehrter und frommer Männer geschieht bereits in talmudischer Zeit Erwähnung, daher auch in dem Gebete „Jekum purkan", das auf JBabylonien zurückweist. Aus späterer Zeit besitzen wir für ihr Dasein und Wirken historische Belege seit dem 14. Jahrhundert. Ihr Arbeitsgebiet umfaßte entsprechend den drei Grundpfeilern des Judentums, Thora, Aboda und Gemillut chassadim: Studium des heiligen Schrifttumes, Gottesdienst, Armenwesen, Krankenpflege und als höchsten Liebesdienst das Beerdigungswesen. Ein klassisches Beispiel bietet die noch heute ihren alten Satzungen getreu wirkende, 1562 von Eleasar Aschkenasi ins Leben gerufene Chebra Kaddischa in Prag. Diese gedruckt vorliegenden Satzungen verweisen auf das Buch Sikkaron l'jom acharon von M. W. Jeiteles, das eine Fülle kulturgeschichtlichen Stoffes enthält. Aus einer fragmentarisch erhaltenen Urkunde aus dem Jahre 1564 werden die Entstehungsgeschichte des Vereines und aus den Statuten und Protokollbüchern bemerkenswerte Einzelheiten geboten, so: daß die Mitglieder bei einem Tischler das Anfertigen eines Sarges zu erlernen haben, daß man Bretter für Särge auf Vorrat anfertigen müsse, die man an Arme zum Bau der Sukka verleihen dürfe. Einmal wird scharf gerügt, daß in einer dem Prager Rabbinate unterstehenden Nachbargemeinde die Leiche einer Frau abseits von den anderen Gräbern bestattet wurde, weil sie in ihrer Jugend sich vergangen hatte. Diese Willkür wird als empörend gebrandmarkt, weil doch, abgesehen von dem später einwandfreien Lebenswandel der Verstorbenen und der ganz unverdienten Kränkung ihrer Kinder, bei solchen Vergehungen den männlichen Teil die Hauptschuld treffe. Aus dem Jahre 1513 wird ein Erlaß der böhmischen Landesregierung angeführt, der, unter Berufung auf alte päpstliche Bestimmungen, jede Verunglimpfung des jüdischen Friedhofes durch Viehweiden, Grabsteinbeschädigungen u. dgl. verbietet. Man würdigt dieses Verdikt erst nach Gebühr, wenn man in den von Richter, Sehling (dort die Notiz, daß in Danzig die Leichenwäscher „libitinarii" genannt wurden, woran das sefardische „Lavadores" erinnert und woraus die jüdische Bezeichnung ,,Liberer" für den Diener der Chebra entstanden sein mag), Ruland, Dalberg u. a.