Mannheim
Compact Memory

Menorah · 1926-04-01 · Heft 4 (April 1926) · p. Seite 216

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 4 (April 1926)
Article
Die wirtschaftlichen Verhältnisse in Palästina und der orientalischen Diaspora im 2. bis 6. Jahrhundert der christlichen Ära
Date
1926-04-01
Page
Seite 216 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2912821-2912853-2912858-2917296--03043-2917400
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

216 MENORAH Theodosius wissen wir jedoch von einer Genossenschaft jüdischer Reeder oder „Navicularier" im 4. Jahrhundert. An diesen Unternehmungen waren die Juden von Alexandrien, Cyrene und anderen Handelszentren der nordafrikanischen Küste sowohl als Schißsherren wie auch als Schiffsknechte beteiligt. In Alexandrien bestand eine Genossenschaft jüdischer Reeder, der „Navicularier" (navicularii), die ebenso wie die Christen gleicher Berufsart mit einer besonderen Naturalsteuer belastet waren: es lag ihnen nämlich ob, Staatsgelder und -waren unentgeltlich zu befördern. Da jedoch die Schiffseigentümer der schwer lastenden Verpflichtung, die sie in ihren Handelsunternehmungen behinderte, manchmal aus dem Wege zu gehen suchten, machte der Präfekt von Ägypten für deren Einhaltung die gesamte jüdische Gemeinde von Alexandrien verantwortlich. Die gesetzwidrige Maßregel wurde indessen durch ein Dekret Theodosius I. (390), das die subsidiäre Bürgschaft in diesem Falle für unangebracht hielt, wieder aufgehoben20). In den Briefen des Bischofs von Cyrene, Synesius, hat sich eine lebenswahre Schilderung der Sitten jüdischer Seefahrer jener Zeit (404) erhalten. Synesius machte nämlich eine Reise aus Alexandrien nach Cyrene auf einem Schiffe, das der jüdische Navicularius Amarantus sein eigen nannte. Der Steuermann21) war ein Jude, und auch von den zwölf Matrosen gehörte die Mehrzahl der gleichen Nationalität an. Infolge der schlechten Geschäfte des Schiffseigentümers war das Fahrzeug in äußerste Verwahrlosung geraten, so daß, statt der üblichen drei, nur ein Anker zur Verfügung stand. Das Schiff führte mehr als fünfzig Reisende, Männer und Frauen, mit sich, deren Kabinen durch Segeltuchvorhänge voneinander getrennt waren. Eines Tages, an einem Freitag, setzte schwerer Seegang ein, das Schiff wurde zum Spielball der Wellen und die Reisenden schwebten in größter Gefahr. In diesem gefahrvollen Augenblick ließ der Steuermann plötzlich das Steuer los und das Schiff trieb steuerlos umher: es brach nämlich der Sabbatabend an, und die Juden mußten, ihrem Gesetze gemäß, jede Arbeit ruhen lassen. Alles Flehen der zu Tode erschrockenen Reisenden, der Steuermann möge doch das Steuer wieder ergreifen und das Schiff lenken, blieb erfolglos: er las seinen Leuten aus der Bibel (to biblion) vor, ohne sich an das Geschrei und die Drohrufe zu kehren, „wie ein *>) Cod. Th. XIII, 5, 18. 21) Für das im griechischen Texte des Briefes stehende Wort „Kybernetes" hat der Talmud die Bezeichnung „Kabarnet", „Kebernet". Diese Entlehnung des technischen Fachausdruckes ist ein Beweis mehr für die weite Verbreitung des Schifferhandwerkes unter den Juden jener Zeit.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.