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Menorah · 1926-04-01 · Heft 4 (April 1926) · p. Seite 211

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 4 (April 1926)
Article
Die wirtschaftlichen Verhältnisse in Palästina und der orientalischen Diaspora im 2. bis 6. Jahrhundert der christlichen Ära
Date
1926-04-01
Page
Seite 211 (sequence 7)
Language
German
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DIE WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE USW. 211 Ertrages erzielten Gewinnes zu erstatten. Zumeist beanspruchte der Eigentümer die Hälfte des Ertrages als Naturalleistung. Im Talmud hat sich der Text einer für jene Zeit typischen Pachtvertragsurkunde in aramäischer Sprache erhalten: „Ich (der Pächter) werde das Feld bestellen, werde ackern, säen, jäten, ernten, Garben binden und dreschen; du aber wirst dann kommen und die Hälfte (der Ernte) nehmen, während ich für meine Mühe und meine Unkosten die andere Hälfte nehmen werde"11). Doch waren die Pachtbedingungen nicht immer so günstig, so daß der notleidende Pächter oft nur ein Knecht des Gutsbesitzers war. In Babylonien hatte der Landmann häufig unter der mangelhaften Bewässerung zu leiden, namentlich in den Fällen, wo der mächtigere und reichere Nachbar das Wasser aus dem anliegenden Kanal rücksichtslos in seine Felder ableitete. Ein kleiner Landanteil warf dem Ackersmaim nur so viel ab, daß er zur Not „von unreifem Getreide sich ernähren und auf dem Boden schlafen konnte", wie die talmudische Wendung lautet. Überdies lastete auf dem Landmann eine schwere Grundsteuer, da er an die persische Regierung manchmal fast ein Drittel seines gesamten Ertrages abzuführen hatte12). 1\ eben dem Ackerbau wurde unter den Juden nicht minder hoch das Handwerk (Melacha, Amanuth) geschätzt. Der Handwerker brauchte dem städtischen Leben nicht zu entsagen und stand daher in kultureller Beziehung höher als der Ackerbauer. Auch die Gesetzeslehrer pflegten den Beruf des Handwerkers zu loben und zu preisen. Viele Gelehrte bestritten selbst ihren Lebensunterhalt durch irgend ein Handwerk, um nicht aus ihrer Wissenschaft Kapital schlagen zu müssen. Manche Beinamen der Amoräer weisen auf das von dem be treffenden Gelehrten ausgeübte Handwerk hin: R. Jochanan Sand a 1 ar (Schuster), R. Isaak Napacha (Schmied) usf. Deshalb sind wohl talmudische Aussprüche wie die folgenden durchaus ernst gemeint: „Wer seinen Sohn nicht ein Handwerk lehrt, legt ihm das Räuberhandwerk nahe"; „Das Handwerk ist eine große Sache, die demjenigen, der ihr nachgeht, zu Ehren gereicht": „Wer sich durch seiner Hände Arbeit ernährt, ist dem Frommen voraus"; „Gelehrsamkeit ohne Handwerk steht auf schwachen Füßen und verleitet zur xl) Baba-Mezia, Kap. IX. Zur Agrargesetzgebung vgl. noch Mischna, Hauptteil „Seraim", sowie Tosephta. 13) Baba Mezia, 103 a f. {das ganze VIII. Kap.; vgl. ibid. 73 a und 77 b). Über die Steuern: Nöldeke, Gesch. d. Perser nach Tabari, 241.

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