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Menorah · 1926-03-01 · Heft 3 (März 1926) · p. Seite 190

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 3 (März 1926)
Article
Zur Gründungsgeschichte der Wiener Religionsschule
Date
1926-03-01
Page
Seite 190 (sequence 5)
Language
German
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190 MENORAH Die von Adam Isac Arnsteiner und Low Isac Leidesdorf unterschriebene Antwort führt im Namen der Vertreter an: Die Wiener Juden bilden keine Gemeinde und haben keine Gemeindekasse. Die Erhaltungskosten einer Schule wären kaum zu bestreiten. Übrigens halten die bemittelten Wiener Juden Hauslehrer, die Kinder der Unbemittelten gehen in die bestehenden christlichen Normalschulen. Die hiesige Jugend ist mit dem Prager Normallesebuch versehen. Diese Haltung hatte zur Folge, daß das Gesuch der Wiener Juden vom Jahre 1784, eine Synagoge bauen und einen Rabbiner anstellen zu dürfen, mit der Begründung abgewiesen wurde, daß sie auf die Errichtung einer Schule verzichtet hätten. Ein Hofdekret vom 22. März 1786, an die niederösterreichische Regierung gerichtet, erwähnt die „Schuleinrichtungen" als Mittel, „das Sittliche ihres (der Juden) Karakters" zu bessern. Indes erhielt die Schulangelegenheit von zwei anderen Seiten einen Anstoß, allerdings nur als Religionsunterrichtsanstalt. Einmal war es die vom rein formalistischen, schuladministrativen Gesichtspunkte gesteilte Frage nach der Religionsnote im Zeugnis der jüdischen Kinder. Wesentlicher aber war ein von innen, von den ..israelitischen Familienhäuptern" kommender Impuls, von dem eine undatierte und nicht adressierte Eingabe, vermutlich im Jahre 1810 an die Vertreter gerichtet, Kunde gibt. In diesem schon durch seinen edlen Stil auffallenden Schriftstück heißt es: „Die hiesigen isr. Familienhäupter hegen zwey gleich gerechte aus der väterlichen Liebe fließenden Wünsche, die das Wohl ihrer Kinder betreffen. Von der fortschreitenden Kultur erleuchtet, sehen sie die Ausbildung des Geistes und Herzens, eine echte rel. und moral. Erziehung und Unterweisung in den zum bürgerlichen Leben nöthigen Kenntnissen, als das höchste Gut an, und sind von der Heiligkeit der Pflicht, die Kinder zu frommen und nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu bilden, auf das lebhafteste durchdrungen. Allein so gut ihr Wille ist, diese Pflicht zu erfüllen, und so viel Kosten sie deswegen verwenden, so entspricht der Erfolg doch leider! nicht der Erwartung. Hier, wo die Judenschaft keine ordentliche Gemeinde ausmachen darf, existiert weder eine jüdische, öffentliche Religionsschule, noch eine deutsche Normal- Lehranstalt, wie bey andern Judenschaften in Ungarn, Böhmen und Mähren. Wer nicht im Stande ist, einen Hauslehrer, dessen Kost, Logis und Gehalt über fl. 1500 jährlich beträgt, zu halten, muß sich mit dem fruchtlosen und mangelhaften Unterricht solcher Menschen behelfen, die wöchentlich einige Stunden in seinem Hause die Kinder in der hebr. Sprache, bibl. Geschichte, Religion und Moral unterweisen; Menschen, denen es selbst an Bidung und Kenntnissen fehlt. Der einen eigenen Hauslehrer hält, ist selten besser berathen. Da ein solcher aus der weiten Fremde, oft gar vom Auslande beschrieben und aufs Gerathewohl angenommen werden muß, so trifft es sich häufig, daß es dem beschriebenen Mentor entweder an gründlicher Kenntniß, oder an Methode, oder an guten Sitten gebricht, und der Vater bereut — oft zu spät — nicht so sehr den großen Kostenaufwand, als die unnütz verwendete Zeit, und das schlechte Beyspiel, das der Erzieher den Zöglingen gegeben hat.

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