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Menorah · 1926-03-01 · Heft 3 (März 1926) · p. Seite 188

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 3 (März 1926)
Article
Zur Gründungsgeschichte der Wiener Religionsschule
Date
1926-03-01
Page
Seite 188 (sequence 3)
Language
German
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188 MENORAH über alles teuer. Es war ihnen ein wertvolles Pfand der angestrebten bürgerlichen Besserstellung und der Ankerpunkt ihrer Emanzipationshoffnungen. Hätten sie hierin nachgegeben, wären ihnen sicherlich beim Tode Josefs IL alle ihre spärlichen Errungenschaften wieder entwunden worden. Zum erstenmal ist in einem Vortrage der Hofkanzlei vom 3. Oktober 1781 von dem Wunsche der Regierung nach der Errichtung jüdischer Schulen die Rede. „... Die jüdischen Kinder sollen nicht christliche Schulen besuchen, denn die christlichen Kinder seien nicht reif dazu, mit Juden beisammen zu sein. Hingegen soll in den Fällen, wo eine jüdische Schule nicht errichtet werden kann und jüdische Kinder genötigt sind, eine christliche Schule zu besuchen, ein christlicher Knabe, der einen jüdischen Schüler mißhandelt, sogleich scharf bestraft werden. Auch die Logik sollen jüdische Schüler auf besonderen Gymnasien hören . .." (Wolf G. „Zur Geschichte des Unterrichtes der israelitischen Jugend in Wien*', 1867, Seite 7.) Wenige Tage darauf, am 8. Oktober 1781 intimiert die niederösterreichische Regierung den Wiener Tolerierten einen Erlaß der Hofkanzlei, in welchem es heißt: „Hiernächst haben S, M. den in hiesiger Residenzstadt tolerierten Juden, ungeachtet sie keine Gemeinde ausmachen und keine Synagoge halten dürfen, dennoch die Errichtung einer Normalschule auf ihre Kosten gnädigst zu gestatten geruht. Die Regierung habe daher teils durch sich, teils durch die Schulkommission die nötige Anstalt zu treffen, daß erstens die Juden drei Subjekte zur Abrichtung an die hiesige Normalschuldirektion anweisen, sofort nach derselben Anleitung eine Hauptschule dahier errichten sollen, jedoch befehlen S. M. ausdrücklich, daß der jüdischen Normalschule kein besonderer christlicher Direktor vorzustellen sei, sondern diese Schule unter eben derjenigen Aufsicht, worunter die übrigen hiesigen Normalschulen stehen, auch zu stehen habe." Dieser Erlaß erscheint als Punkt 8 des Toleranzpatents mit folgender Hinzufügung: „ . .. und soll, was derselben (Schule) nähere Einrichtung vorzüglich in Ansehen der moralischen Bücher betrifft, das Nötige ehestens an sie erlassen werden; nur wollen Wir ihnen vorläufig zu erkennen geben, daß Wir, um sie wegen ihrer Religionsübungen und Meynungen außer Besorgnis zu setzen, geneigt sind, die Entwerfung der moralischen Bücher ihnen selbst zu überlassen, mit dem Vorbehalte jedoch, daß sie dieselben zur Uibersehung und Bestätigung der hiesigen Schuloberaufsicht zu überreichen haben . . ." Die Annahme, daß die jüdischen Kinder erst seit der Erlassung des Toleranzpatents christliche Schulen besuchen durften, ist irrig. Mehrere behördliche Dekrete des Jahres 1781 setzen die Tatsache voraus, daß die Kinder der Juden die Normalschulen bereits besuchen. Den christlichen Lehrern wird im Hofkanzleidekret vom 19. Oktober 1781 eingeschärft, „sich von aller Einmengung ihrer Religion zu hüten, damit nicht etwa dadurch die jüdischen Aeltern ihre Kinder den Schulen entziehen." Ein kaiserliches Reskript vom 8. September 1781 eröffnet den Juden den Besuch der österreichischen Universitäten. Erst

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