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Menorah · 1926-03-01 · Heft 3 (März 1926) · p. Seite 152

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
4 (1926)
Issue
Heft 3 (März 1926)
Article
Der Seitenstetten Tempel
Date
1926-03-01
Page
Seite 152 (sequence 4)
Language
German
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152 MENORAH an die Behörden kehrt der folgende Gedankengang wieder: die hebräischen Gebräuche seien ohne Zweifel ehrwürdig, aber auch -veraltet, man wolle weder eine Religionsspaltung noch einen Religionszwang herbeiführen, aber man wolle doch auch mit der Zeit gehen und darum, nach dem Vorbilde Berlins und Hamburgs, eine Reform, die im wesentlichen auf deutsche Gebete, Gesänge, Kanzelreden und Lehrbücher, die Orgelbegleitung nicht zu vergessen, abziele. Der Widerstand gegen dieses Unternehmen war innerhalb der jüdischen Gemeinschaft so groß, daß selbst die Petenten in ihren Schriftstücken davon Notiz nehmen mußten und das um so mehr, als man oben für Neuerungen nicht gerade hold gestimmt war. Aber die Großhändler ließen nicht nach. Ihnen ging es nicht allein um die Religion, sondern um das, was sie unter Modernität verstanden. Und für diesen Kulturkampf waren ihnen auch bedenkliche Mittel recht. Als sich mit ihrem Begehren nach der Reform des Kultes eine kaiserliche Verfügung kreuzte, die, wiewohl unabhängig von der Eingabe, sich in manchen Punkten mit ihr deckte, zögerten sie nicht, sich auf diese zufällige Übereinstimmung in folgender Weise zu berufen: ,,da unsere Umgestaltung auf allerhöchsten Befehl Sr. Majestät unseres Landesregenten geschieht(!) und selbst unsere Religion die genaue Erfüllung solcher Befehle zur strengsten Pflicht macht(!)", kann uns gerechterweise kein Vorwurf treffen. Der Nachsatz verriet das schlechte Gewissen. Denn wenigstens die zarteren Naturen mochten an derlei Praktiken nicht viel Gefallen finden, zumal ja der gute Kaiser Franz soeben erst kundgetan, daß er willens sei, mit seiner Güte bei den Juden sparsam vorzugehen. Denn eben jenes Dekret, das die jüdischen Repräsentanten für ihre Zwecke zitiert hatten, trug von der Hand des Kaisers die liebenswürdige Einleitung: ,,Die Vermehrung und Ausbreitung der Juden ist auf keine Weise zu begünstigen und auf keinen Fall die Duldung derselben auf andere Provinzen, als wo sie jetzt stattfindet, auszudehnen." Aber die Vertreter der Neuerung, denen die erstrebte Reform ein Mittel mehr zur Annäherung an die westliche Zivilisation bedeutet hat, mochte damit auch das eigene Volkstum hintangesetzt werden und die Religion in Gefahr kommen, sie ließen nicht locker. Zunächst sorgten sie dafür, daß ihr Unternehmen das Monopol erhielt. Am 17. April 1817 verfügte die Polizei: „Alle Betanstalten, welche bisher von israelitischen Gastgebern, Koscherweinschänkern und Branntweinbrennern unterhalten worden sind, seien sofort abzustellen." Falls solche private Betstuben eine Thorarolle besitzen, ist sie entweder an die allgemeine Betanstalt abzugeben oder im Hause so zu verwahren, daß sie nie wieder

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