Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- Heft 3 (März 1926)
- Article
- Die Wiener Juden 1826 - 1926
- Date
- 1926-03-01
- Page
- Seite 136 (sequence 3)
- Language
- German
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136 MENORAH In das 19. Jahrhundert retteten sich aus diesem Schauerroman des Judenhasses hinüber: das Familiantengesetz und das Judenamt. Die Anzahl der Juden war unabänderlich eingeschränkt. Keine weitere Familie wurde geduldet. Wollte ein Familiant, das heißt ein Mitglied einer auf diese Weise konzessionierten Familie heiraten, so mußte er warten, bis durch den Tod eines anderen Famiiianten eine Nummer freigeworden war. Er konnte darüber alt und grau werden. Ein solcher Ehewerber mußte aber außerdem für die pünktliche Zahlung der Toleranztaxe auf drei Jahre hinaus Bürgschaft leisten. Ferner hatte er ein Vermögen von mindestens 300 Gulden nachzuweisen, ein Zeugnis über genossenen Schulunterricht beizubringen und endlich noch eine Religionsprüfung nach einem, von dem ,,k. k. Schulrat" Herz Homberg verfaßten Katechismus, dem B'ne Zion, abzulegen. Ein wahres kaudinisches Joch für die Juden des Vormärz war das Judenamt mit der Aufschrift: „Für Juden, Sesselträger und Fiaker''. Jeder in Wien weilende Jude, mit alleiniger Ausnahme des Hauses Rothschild, mußte sich von 14 zu 14 Tagen bei diesem Amte um die Aufenthaltserlaubnis, die sogenannte Bollette, bewerben. Das Wohnrecht in Niederösterreich war nur zu erlangen entweder durch die, an außerordentliche Bedingungen geknüpfte Gnade der Toleranz oder durch die Errichtung einer Fabrik auf dem flachen Lande oder aber durch ein Dienstverhältnis zu einer der tolerierten Familien. Die achtbarsten Männer und Frauen sahen sich genötigt, als Deckmantel vor der nicht immer unzugänglichen Polizei für den Aufenthalt in Wien die Fiktion einer solchen Dienststellung in einem tolerierten Hause zu gebrauchen. Hienach figurierten sie in den — regelmäßig eingeforderten — Judenlisten als Dienstboten, Ammen, Mesusothanschläger, Fleischaussalzer und dergleichen. Einem solchen angeblichen ,,Leichenwäscher", der „Kohen" war und hieß, konnte es freilich begegnen, daß ein zufällig mit dem jüdischen Ritus bekannter Beamter, wenn er nicht Blindheit fingierte, auf die Unvereinbarkeit dieser religiösen Beziehung mit dem angeblichen Berufe aufmerksam wrurde2). Diese Juden schwebten aber in steter Gefahr, ohne Rücksicht auf ein solches Dienstverhältnis, selbst nach zehn und zwanzig Jahren ein- *) Auch jüdischen Studenten gewährte man Aufenthaltsrecht. Der Vorwand, „Studien halber" Wiener Luft zu atmen, wurde, wie erklärlich, in diesem Falle nicht ausschließlich von Musensöhnen, sondern mit Vorliebe von Kaufleuten benützt. Einen „ewigen Studenten" dieser Sonderart kennt das Universitätsarchiv.