Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1926)
- Article
- Wiener Synagogen in der Vergangenheit
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 3)
- Language
- German
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WIENER SYNAGOGEN IN DER VERGANGENHEIT 11 Der Judenplatz und seine Umgebung Nach der Houfnagelschen Ansicht von Wien (1609) werden, daß es immerhin ein größeres Objekt war, das in einem ziemlich geräumigen „Hofe" stand, oder, nach späterer Nomenklatur, auf dem ,,Judenplatze". Positive Nachrichten fehlen durchaus. Das berühmte Judenprivilegium Herzog Friedrichs II. vom Juli 1244 bestimmt unter anderem (§ 15), daß, wenn jemand sich erfrechen würde, auf die Schulen der Juden (scolas Judaeorum) mit Steinen zu werfen, so muß er als Strafe dem Judenrichter zwei Talente (Silbers) bezahlen. Diese Bestimmung gibt uns zu denken. Also haben die lieben Österreicher, und insbesondere die lieben Wiener, die schöne Gewohnheit gehabt, die Judenschule mit Steinen zu bewerfen. Indem der Herzog für den Schutz der Juden schule sorgt, verfährt er nur im Sinne des alten römischen Gesetzbuches, nach welchem auch die Synagogen der Juden ein religiöses Objekt darstellen. Doch hat dieser Punkt des Friedericianums noch einen tieferen Sinn. Nach Artikel 30 desselben Privilegs war nämlich die Judenschule nicht so sehr ein Gotteshaus, als vielmehr eine Gerichtsstätte, und als solche wurde sie von der Staatsgewalt geschützt. Jede Gerichtsverhandlung gegen Juden mußte nämlich vor ihren Schulen stattfinden, und hier wurde auch der Schwur geleistet. Das Bewerfen der Judenschule als Gerichts- und Schwurstätte war daher eine Störung des Dingfriedens und mußte daher vom Staate verhütet werden. Wohl aus diesem Grunde war auch