Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 2 (1924)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1924)
- Article
- Die Freiheit des Gesetzes
- Date
- 1924-08-01
- Page
- Seite 7 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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MENORAH 7 geltenden nationalen Rechtes treten die Anforderungen des Judentums an den einzelnen Jude.i heran und wollen nicht auf Grund subjektiver Überzeugung anerkannt, sondern in treuer Unterordnung unter den Gotteswillen wollenden National willen befolgt sein." (Isaac Breuer*). Die Freiheit der Gesetzesempfängnis, von der im Eingang dieser Art die Rede war, ist nur eine weitere, höhere Stufe auf dem Wege der Einung zwischen dem Juden und der Lehre. Die Aufnahme der ungeteilten Lehre als solche ist die Voraussetzung der Zugehörigkeit zum am hakodausch, das freiwillige, gesetzesfrohe Bekenntnis zu ihr ist mehr, ist Bestätigung einer vollendeten Eingliederung. Weil also der Gehorsam vor dem Nationalgesetz die Grundlage des sozialen Verkehrs in der jüdischen Volksgemeinschaft darstellt, muß das Gesetz vor Zutaten und Trübungen bewahrt bleiben. Frei steht es jedem Juden, zu fragen, jedem Gelehrten, anzuregen, ist aber die legitime Entscheidung gefallen, dann ist sie für die Gesamtnation verbindlich. Von Rabbi Tarphon wird im Talmud (Ber. 1 0 b) erzählt, daß er sich zum Lesen des seh' mah jisroel einst am Wege niederlegte, weil es doch heißt: „Erzähle davon, wenn Du Dich niederlegst und wenn Du aufstehst". Obwohl die Schule Schammais diesen Satz wörtlich auffaßte und erklärte, „am Abend soll jeder liegend lesen und am Morgen stehend", so entschied dennoch die oberste Versammlung der Gesetzeskundigen — das Beth-Din — nach der erleichternden Auslegung der Schule Hilleis, und so gilt es noch bis in unsere Zeit: wir sagen das seh' ma „zur Zeit, wenn Menschen zu liegen pflegen, und zur Zeit, wenn sie aufzustehen pflegen". Als nun Rabbi Tarphon, entgegen der allgemeinen Norm, aus freien Stücken die Erschwerung auf sich nahm und zum Sch' ma-lesen sich am Wegrande niederlegte, kamen Räuber und machten Anstalten, ihn zu ermorden. Er erzählte diese Begebenheit im Bethhamidrasch. Da sagte man zu ihm: „Du warst wert, Dein Leben zu verwirken, weil Du den Ausspruch der Schule Hillels übertreten hast". Freiheit heißt nicht Ungebundenheit, selbst die Aufnahme einer Erschwerung ist Angelegenheit der jüdischen Gesamtheit. „Nicht jeder, der sich einen Namen anmaßen will, darf ihn sich zulegen." (Ber. 1 6 b.) Das Denken des Juden ist frei — insofern nicht eine Leugnung der Lehre aus ihm erscheint —, aber sein Tun hat sich einzugliedern in die Lebensordnung, die aus der Erkenntnis Millionen seiner Vorväter ihm gesetzt ist. Darum sagt auch R.Schimon in Schewiiß (II, 1), als man das zeitliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Vorschrift dem freien Ermessen jedermanns überlassen wollte: „D as hieße das Gesamtgesetz der Willkür eines jeden ausliefer n". III. Freiheit und Ungebundenheit, Gebundenheit und Unfreiheit werden häufig miteinander verwechselt. Die einen klammern sich am Buchstaben des Gesetzes und sagen, die Gebundenheit der jüdischen Lebensordnung habe aufzulösen die Freiheit des einzelnen. Die so sprechen, haben vergessen, <3aß Gebundenheit nicht dasselbe ist wie Unfreiheit. Den Nachweis hierzu zu erbringen, war die Absicht der ersten beiden Kapitel. Die anderen entziehen sich dem Gesetze und meinen, die Freiheit des Individuums sei nicht in Einklang zu bringen mit der Gebundenheit des Gesetzeslebens. — Sie haben nicht beachtet, daß wahre Freiheit nicht Ungebundenheit bedeutet. In Kelaim (VII, 4) lesen wir — allerdings in einem anderen Zusammenhange —: „Niemand kann heiligen, was ihm nicht gehört". Das Gesetz will den Menschen befreien: er soll gehoben werden von Stufe zu Stufe, bis er ein reines, uneigennütziges Instrument des Weltwillens wird. „Erinnert Euch aller Gebote des Ewigen und handelt nach ihnen, spähet nicht nach dem, was Euer Herz und Euer Auge begehrt, gebt Euch ihnen nicht preis. Damit Ihr Euch besinnt, nach meinen Geboten handelt und so Geheiligte Eurem Gott bleibt." (IV. B. M. 15, 39 f.) *) Judenproblem. 4. Aufl. J. Kau ff mann. Verl. S. 124. Ikrtmnn Fcchcnbach / Florenz Holzschnitt JÜDISCHER CHARAKTERKOPF Wer jedoch glaubt, die Lehre befolgen zu müssen, damit er in dieser oder jener Welt seinen Vorteil herausschlage, der irrt, ja er verwirkt sein Dasein: „Wer die Worte der Thora zum eigenen Nutzen anwendet, der nimmt sein Leben aus der Welt". (Ow. 4, 5.) Das Leben, das wir empfangen haben, ist nicht um unsertwillen gegeben, sondern um Diener des Ewigen erstehen zu lassen. Wir sind immer Schuldner und niemals Gläubiger. Wer glaubt, mit Gott rechnen oder handeln zu können, der beschmutzt seine Glorie mit dem Unrat des menschlichen Feilschens. Wer glaubt, sich seinem Dienste entziehen zu können, der weiß nicht, daß niemand ihn ersetzen kann und daß möglicherweise die Erlösung Jisraels und der Welt durch den Aufschub einer einzigen, unscheinbaren Handlung verzögert werden kann. „Es ist das gleiche, ob einer von Menschen leiht, wie wenn er von Gott borgt; es heißt: Der Böse leiht und bezahlt nicht, der Gerechte erbarmt sich und gibt." (Ow. 2. 9.) Das Gesetz hat die Absicht, im Menschen eine stets latente Höchstspannung aufrecht zu erhalten, die ihn jederzeit für den Dienst tauglich macht. Daß die Ungebundenheit des Lebens außerhalb der Lehre, ja selbst bloß anarchistische Erleichterung des Gesetzes den Menschen nicht befreit, sondern versklavt, beweist die Gemoroh (Ber. 4 b) in einem Berichte aus dem täglichen Leben: „ ... Es kommt ein Mensch am Abend vom Felde und spricht: Ich werde nach Hause gehen, ein wenig essen, ein wenig trinken, ein wenig schlafen. Dann aber werde ich das sch* ma lesen und beten. Es überfällt ihn der Schlaf, und siehe, er schläft die ganze Nacht —. Es soll vielmehr der Mensch vom Felde kommen und ins Versammlungshaus eilen; wenn er gewohnt ist, die Schrift zu lernen, wird er es tun, wenn er gewohnt ist, Mischnah zu lernen, wird er es tun; dann liest er sch' ma mit Andacht, ißt und segnet". Der eine ist behütet, er ist zwar „nur" ein Landarbeiter, aber das jüdische Leben hebt ihn heraus aus dem dumpfen Versinken, er hält sich wach und hat jederzeit die Stärke, um seinen Dienst anzutreten. Der andere, der sich gehen läßt, vertut seine Zeit und sein Leben. Der an das Gesetzesleben Gebundene ist frei geblieben, jederzeit ist er Herr seiner selbst und kann heiligen, was ihm gehört, hingeben, was er empfangen. Er vollbringt die Einigung mit seinem Schöpfer, von der Rabbon Gamliel sagt: „Mache des Herrn Willen zu dem Deinigen, damit er Deinen Willen zu dem seinigen mache". Die Kraft des Aufrechten wird ihm entströmen: „Beuge Deinen Willen vor des Herrn Willen, damit er den Willen anderer vor dem Deinigen