Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 2 (1924)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1924)
- Article
- Die Freiheit des Gesetzes
- Date
- 1924-08-01
- Page
- Seite 6 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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6 MENORAH Hermann Foclu-nbacli / Flon-nz Holzschnitt TEMPEL IN FLORENZ Selbst das einfache Lernen genügt nicht; das Gesetz will behütet sein, es will — verglichen mit einem Spiegel, in dem der Widerschein der Welt ersichtlich wird — geputzt und gesäubert sein, vor Zutaten und Trübungen bewahrt bleiben. Nur wer um den Sinn des Gesetzes weiß, der verspürt die Freiheit des Gesetzes, denn das überlieferte Gebot wird ihm zur Aussage des eigenen Sinnens. Das gleiche gilt vom Gebet, von dem es (Ber. 28 b) heißt: Wer sein Gebet als festgesetzte Pflicht betrachtet, dessen Beten ist kein andächtiges Flehen. Das Gesetz Jisraels ist in zwei Bereichen wirksam: Im Gebiete des Volkes und im Raum der Welt. Da Jisrael in die Welt hineingestellt wurde, so wird durch das Gesetz dieser mit jenem Bereich zu einem verbunden. Der Schabbos ist ebenso Angelegenheit der Nation wie des Kosmos. Die Geschehnisse in den fernen Welten, der an den Gestirnen sichtbare Ablauf der Zeiten, rahmt daher das jüdische Leben ein, bestimmt seinen Rhythmus. Und dieses hilft, die Welt zu heiligen, sondert Reines vom Unreinen, segnet das Brot und verabscheut das Aas, hütet das Leben und umzäunt den Tod. „Die geschaffene Welt ist da selber voll geheimer Beziehungen aufs Gesetz, das Gesetz nichts, was dieser Welt fremd gegenübersteht, sondern nur der Schlüssel zu jenen Rätseln der Welt." (Franz Rosenzweig*) Damit das Gesetz Freiheit bleibe, muß immer der Pulsschlag des Lebens im Volk und des Geschehens im All aus ihm verspürbar sein. Entfernt sich das Gesetz vom Atmen im Volk und vom Kreisen im Kosmos, dann ist das Gesetz nicht als Freiheit gehütet worden. Es müssen dann kraftlose Judengeschlechter trotz aller Frömmigkeit vergessen haben, daß das Behüten des Gesetzes gleichwertig ist dem Befolgen, daß entscheidende Zusammenhänge führen von einem zum anderen. Die Lehre kann sich dem Volke entfremden, aber niemals kann sich Jisrael dauernd von der Lehre entfernen, denn Jisrael und das Gesetz sind seit dem Sinai zur Einheit geworden. Es können wohl Judengeschlechter so schwach werden, daß es ihnen an Kraft fehlt, die Strauchelnden zu stützen und die unversehrte und unveränderte Lehre allen so nahe zu bringen, daß die Flamme der Überlieferung wieder hell in ihnen glüht. Aber nicht die Lehre ist dann greis geworden, sondern die Hüter der Lehre verstanden nicht, sie zur Weißglut zu bringen. Damit das Leben des Volkes mit den Satzungen der Lehre im Einklang bleibe, damit sie als Bund der jüdischen Freiheit gelte und nicht als Kette der Dogmen und Formen, bedarf es nicht des Umbaues oder der Zertrümmerung des Gesetzes, sondern der Verlebendigung seines Sinnes und der Befreiung seiner Worte. Denn ein scheintotes Gesetz kann nicht nur unfrei machen, sondern es ist unfrei. Seine Worte geistern *) Der Stern der Erlösung. J. Kaufmann. Verl. S. 512. im Raum, und schwächliche Enkel haben von der Größe ihrer Väter nichts gelernt, als das Nachsprechen alter, in Formeln gefangener Satzungen. Aber die Gefangenschaft des Gesetzes kann nicht lange währen. Es leuchtet bald wieder in den hellen Seelen nachdenklicher Juden, und das Volk drängt sich in Scharen zur Heimkehr. In das Jisraelleben wird das befreite Gesetz wieder eingefügt, und es ist einem alten Manne zu vergleichen, den das Morgenlicht eines neuen Tages mit Jugend bescheint. Geklärt wird sein Sinn und jedem Juden so nahe, als ob er selbst am Sinai gestanden wäre. Ferner: kann sich das Gesetz wirklich vom Geschehen im All entfernen? Kann auch hier das Gesetz unfrei werden und unfrei machen, weil es das Weltbild einer vergangenen Zeit einfaßt? Auch da ist die Schuld nicht im Alter der Lehre zu suchen. Wer die Lehre behütet, hat die Verpflichtung auf sich genommen, in ihr zu forschen und die Gültigkeit ihrer Satzungen zu bestätigen ,,alle Tage seines Lebens". Lehre und Welt haben einen Schöpfer; die Aussage der Lehre und das Antlitz der Welt müssen übereinstimmen. Wenn menschliches Denken kurze Zeit vermeint, den kosmischen Satzungen vom Sinai seine mühsam aufgebaute Gelehrsamkeit entgegenhalten zu können, dann ist es die Pflicht der Gesetzesträger, aufzuzeigen, daß die Tragbalken der Lehre seit Jahrtausenden dieselben geblieben sind, auch dann, wenn der zeitliche Mauerzierat einer Veränderung unterzogen werden mußte. Mögen die naturwissenschaftlichen Kenntnisse der Rabbonim des Altertums und Mittelalters zeitlich bedingt sein —, wer aber vermag über die Schöpfung eine andere Aussage zu machen als die eine in die Ewigkeit der Ewigkeiten hineinleuchtende Wahrheit: b'reschjß boroh elauhim es ha' schomajim w' es hoorez--. Im Anbeginn schuf Gottesmacht den Himmel und die Erde--. Niemals kann es sich also um eine Reform der jüdischen L e h r e handeln, sondern immer nur um eine innerliche Reform der Träger der Lehre. Das Gesetz ist Freiheit, solange nachdenkliche Juden in ihm forschen und seinen Satzungen es möglich machen, den Fragen der heutigen Judengeschlechter dieselbe Antwort zu geben, die von seinen kristallklaren Sätzen schon siebzig Generationen unruhiger Juden empfangen haben. Daraus folgt aber nicht, daß der einzelne befugt ist, seine Interpretationen des Gesetzes für verbindlich zu erachten; nicht einmal für sich selbst, geschweige denn für die jüdische Nation. Selbst wenn er der größte Thorahgelehrte wäre, ist die Verantwortung, die er mit jeder Aussage über das Gesetz auf sich nimmt, eine derart ungeheure, daß nur der Gesamtnation das Recht zusteht, durch ihre befugten Organe Entscheidendes verkünden zu lassen. „Nicht als .Religionsvorschriften', sondern als Vorschriften PIAZZA ST. F1RENZE