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Neue jüdische Monatshefte · 1920-01-10 · Heft 7-8 (10.1.1920) · p. Seite 157

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1919-1920
Issue
Heft 7-8 (10.1.1920)
Article
Zur Gesundheitsfrage in Palästina
Date
1920-01-10
Page
Seite 157 (sequence 4)
Language
German
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157 zu errichten, deren Zahl von den Verkehrsverhältnissen abhängig wäre; auch Wanderstationen kämen in Betracht. Diese Stationen müssten aufs engste einer straffen Sanitätsorganisation angegliedert sein. Sie würden den Regierungsärzten unterstehen und die Kampfeinheiten im rckfzuge gegen die Seuchen bilden. Die Stationen hätten folgende Aufgaben: 1. Regelmässige Blutuntersuchungen bei der gesamten Bevölkerung zur Herausfindung der Parasitenträger. Diese werden gezwungen, sich in ärztliche Behandhing zu begeben Die Behandlung der fieberfreien Parasitenträger müsste in jedem Falle kostenlos erfolgen, am besten die ärztliche Behandlung der Malaria überhaupt. Der Arzt müsste entweder vom Staat oder von einer allgemeinen Zwangskrankenkasse für Malaria} nicht pauschal, sondern für seine einzelnen .Leistungen am Kranken (Beratung, Untersuchung usw.) bezahlt werden. Er muss verpflichtet sein, seine Untersuchungsergebnisse klinischer und mikroskopischer Art der A\abriastation zu übersenden. Diese Station führt für jeden Bewohner des von ihr versorgten Bezirkes eine Untersuchungsliste. Aerztliehe Behandlung und Beratung durch die Station findet nicht statt, sondern bleibt den freie Praxis ausübenden Aerzten überlassen. In Notfällen und untejr besonderen Verhältnissen (z. B. abgelegene Gegenden ohne Arzt) sind Ausnahmen zu gestatten. Die Aerzte, müssen an Einkommen und gesellschaftlich so gestellt sein, dass sie Bestechungen unzugänglich sind. Die unter türkischem Regime tätig gewesenen arabischen Stadtärzte waren sehr bestechlich. Zurzeit ist die Durchuntersuchung und Durchbehandlung sämtlicher Kranken des Landes fast unausführbar, weit ein grosser Teil der Bevölkerung, die Beduinen und Fellachen, auch ein Teil der Juden noch gar kein Verständnis für hygienische Fragen hat und gar nicht recht fassbar, geschweige denn kontrollierbar ist. Schon hier zeigt sich deutlich, dass die Lösung der hygienischen Frage nur möglich ist im Verein mit der Hebung der Gesamtkultur des iLandes. 2. Die Stationen stehen den Aerzten zur Untersuchung der Blutpräparate zur Verfügung. 3. Die Stationen sammefn das für die Bekämpfung so notwendige statistische Material, das zurzeit noch sehr unvollständig ist. Das Material muss von einer Zentralsaiütätsbehörde bearbeitet werden, die aus den Ergebnissen die notwendigen Folgerungen zu ziehen hat. 4. Die Stationen beaufsichtigen die Durchführung auch sämtlicher sonst gegen die Malaria getroffenen Massnahmen. Sie melden der Zentralbehörde mangelhafte Durchführung und ergreifen die Initiative für neue tMassregcln.. 5. Den Stationen wären zweckmässigerweise andere hygienische Untersuchungen auf Cholera-, Ruhrusw. Geschlechtskrankheiten, Ausführung der Wassermannschen Reaktion, Impfstoffbereitung, ferner Nahrungsmittelbegutachtungen je nach Bedarf zu übergeben. Man könnte sie dann auch allgemein Seuchenstationen oder hygienische Tnstitutc nennen, doch wird immer die Malariabekämpfung im Vordergrund ihrer Tätigkeit stehen.

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