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Neue jüdische Monatshefte · 1919-12-25 · Heft 6 (25.12.1919) · p. Seite 130

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1919-1920
Issue
Heft 6 (25.12.1919)
Article
Zwei Bücher der Selbstbesinnung [Rezension]
Date
1919-12-25
Page
Seite 130 (sequence 4)
Language
German
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130 gegen die zu protestieren die jüdische Bevölkerung allen Anlass haben würde (S. 16). Schon formal lässt sich der Rahmen gar nicht spannen. Fast alle Dinge, die sonst Minoritäten vom herrschenden Staate zu fordern haben oder hatten, kommen hier nicht in Frage: „politische Souvcränetät, Gebietshoheit, Recht auf eigene Staatspolitik, auf sprachliche Selbständigkeit, auf eigenes Heerwesen, eigene Judikatur, eigene Gesetzgebung auch für die Angelegenheiten des gewerblichen und beruflichen Lebens, die Sorge für das Strassen- und Verkehrswesen im nationalen Gebiet, das Unterrichtswesen in seinem weitaus grössten Teil, das Finanzwesen" (S. 19). Ferner: Soll das autonome ,,Judentum" ein Zwangsverband sein? Sollen die Juden, die für eine andere Nationalität optieren, aus dem Judentum austreten müssen? Und -was soll s'achlich-s toff.lich der Inhalt sein? Die Bürgerrechte, die Abwehr von Sondergesetzen, die soziale Fürsorge und kulturelle Tätigkeit waren schon bisher möglich und werden es in Zukunft noch mehr sein. Und das gleiche gilt von der Demokratisierung der Kultusgemeinden und ihrer Verbindung zu starken Einheitskorporationen von politischem Gewicht. Der jüdische Nationalismus hat keinen Inhalt ausserhalb Palästinas (S. 21). Nur dort erhält er Inhalt und Sinn, wenn alle Kriterien einer Vollnation gegeben sind. „Jetzt gibt es noch keine jüdische Nation; vorhanden sind Motiv und Intention einer künftigen, nicht existierend ist die Realität einer gegenwärtigen Nation" (S. 22). Nur in diesem Sinne haben die Mächte auch den jüdischen 'Nationalismus1 anerkannt, nicht in dem anderen Sinn einer Autonomie im Galuth. Würde sie erlangt, sie wäre wirtschaftlich ein Privilegium odiosum; der „numerus clausus'" für höhere Schulen, für die Berufe der Aerzte, Advokaten usw. wäre die unausbleibliche, gar nicht abzuwehrende Folge. Die „Lex Kemetcr" hat in Deutsch - Oesterreich sofort gezeigt, wohin die Reise geht, obgleich die Juden die Autonomie noch gar nicht hatten, die nur ein kleiner Teil von ihnen akademisch forderte (S. 25, 26). Die jüdischen Aerzte und Sanitätsbeamten wurden zu der Vereidigung auf den neuen Staat als Fremde nicht zugelassen, auswärtige Juderv sollen an der Wiener' Universität nicht mehr inskribiert werden. In Polen wurden aufgrund der gleichen Forderungen die Juden nicht in die Wählerlisten aufgenommen, in Prag die jüdisch-nationalen Studenten nicht geduldet; Assistenten usw. dürfen Juden nicht mehr werden. Die Folge war, dass „Bekenntnisdrang" und „Bekennermut" der jüdischnationalen Verbindungen auffällig schweigsam-wurden. Diese Massregeln sind z. T. wieder aufgehoben worden, weil die Friedenskonferenz noch tagt und weil die formalen Grundlagen dafür in der jüdischen Autonomie noch nicht gegeben sind: wenn sie aber gegeben sein werden, wer hat nach den Erfahrungen mit Rumänien die Hoffnung, dass der Völkerbund wirklich und wirksam für jüdische Interessen eintreten wird? Und dann wird in einer Zeit der Verstaatlichung und Kommunalisierung, die so viel mehr Bürger zu Beamten macht, der Jude kaum noch die Möglichkeit der Existenz finden. Wir sollen uns hüten, dieser Entwicklung

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