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Neue jüdische Monatshefte · 1919-10-25 · Heft 2-4 (25.10.1919) · p. Seite 44

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1919-1920
Issue
Heft 2-4 (25.10.1919)
Article
Jüdische Bibliotheken im Lande Israel
Date
1919-10-25
Page
Seite 44 (sequence 3)
Language
German
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44 Fremdenrecht. Wenn aber das europäische Fremdenrecht darin in erster Linie bestellt, dass der Fremde keinen Anteil am Staatsleben hat, wenn es gestattet, ihn jederzeit und meist ohne jede Begründung auszuweisen, so crschöptt sich dagegen das jüdische Fremdenrecht in dem lapidaren Satze: „Ein Recht soll dir sein, dir und dem Fremdling-, der in deinen Toren weilt!" Unser jüdisches Recht wird uns niemals eine Waffe gegen arabische oder andere Nichtangehörige unseres Stammes in die Hand geben. Wollen wir deshalb die Priorität in unserm Lande den Arabern und anderen gegenüber wahren, so müssen wir das tun, indem wir uns bemühen,1 (Unsere -Moral und unsere Bildung so hoch zu stellen, dass wir dadurch den Vorrang behalten, den wir heute der europäischen Schulung verdanken. \ Die jüdische Bildung darf also niemals geringer werden als die arabische. Der 'Vorsprung,' den uns der tausendjährige Aufenthalt in Europa gewährt, muss beibehalten werden. Das wollen und dürfen wir /im Sinne unseres Gesetzes und unserer Kultur niemals dadurch zu erreichen versuchen, dass wir den Arabern ihre eigene Kultur schmälern. Wir werden /Wert darauf legen, dass die Araber in unserm Lande ebenfalls in ihrer Kultur erhöht werden, schon deshalb, damit wir nicht durch ihr Zurückbleiben herabgezogen werden. Und wir werden uns, wenn wir nur erst unser eigenes Schulwesen geordnet und gesichert haben, darum bemühen, auch die arabische Bildung so sehr zu fördern, dass möglichst die Araber im jüdischen Lande eine höhere Stufe arabischer Bildung erklimmen, als sie das im selbständigen Königreiche der Araber vermögen. Werden wir von dem jüdischen Grundsatze der Gerechtigkeii durchdrungen . dauernd diesen Standpunkt einnehmen, so werden wir die Kultur des Orients lieben, und doch immer die ersten und höchsten in unserm eigenen semitischen und orientalischen Lande bleiben, Von diesem Standpunkte aus begreift man die Notwendigkeit der Gründung einer hebräischen 'Universität in Jerusalem noch viel mehr, als wenn man sie nur aus Zufälligkeiten und Vorübergehendem im jüdischen Leben ableitet. Zugleich soll die neue hebräische Gemeinschaft in Palästina den geistigen Schwerpunkt des jüdischen Volkes abgeben. Grade dass wir in kultureller Hinsicht nicht unsern natürlichen Schwerpunkt im jüdischen Lande hatten, erklärt die geistige Exzentrizität auiseres Stammes in der Galuth. Wenn das Land Israel dem Verstreuten Volke der geistige Mittelpunkt sein wird, wird die seelische Harmonie Israels wieder möglich sein. Zugleich ist diese Schaffung eines selbständigen nationalen H^ejms Israels mit hebräischer Sprache die einzige Möglichkeit, das in seinen Grundfesten erschütterte Volk auch in der Zerstreuung zu erhalten, ob man diese nun für dauernd in der Zukunft ansieht oder nicht. Deshalb müssen wir heute alles daran setzen, nicht bloss ein bodenständiges jüdisches Volk in Palästina zu pflanzen, sondern es von vornherein in hebräischer Sprache und Kultur aufwachsen zu lassen. Darum steht 'einstweilen der Kampf um um das Hebräische im Vordergrunde unseres Bildungsproblems, und deshalb gewinnt auch nachÜieser Richtung hin die Gründung einer hebräischen

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