Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1919-1920
- Issue
- Heft 1 (10.10.1919)
- Article
- Die Gestaltung der jüdischen Dinge in Posen
- Date
- 1919-10-10
- Page
- Seite 8 (sequence 4)
- Language
- German
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8 Handels tmd Gewerbes vor den Behörden und insbesondere vor den Verteilungsämtenv. Ein Arbeitsamt, das durch' Anregung" des Jüdischen - Volksrats, unter Mitwirkung anderer jüdischer Organisationen geschaffen ist, sorgt für Stellenvermittlung. Mit den politischen und wirtschaftlichen Organisationen in Kongress-Polen sind Verbindungen angeknüpft. Daneben wild dem Jüdischen Volksrat seine umfangreiche glückliche Tätig- . kcit zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den schwersten Zeiten der Revolution nicht vergessen werden. Er hat mit den polnischen Behörden gemeinsam einen Aufruf an die Bevölkerung erlassen, der viel zur Versöhnung beigetragen hat, er hat bewirkt, dass zu allen bei Juden vorgenommenen Haussuchungen jüdische Vertrauensmänner zugezogen wurden, seinen Bemühungen ist es zuzuschreiben, dass den Standgerichten, die auf Grund des Belagerungszustandes eingesetzt wurden, jüdische Rachter angehören. In allen "wichtigem Fragen hat der Volksrat durch Rundschreiben nach dem ganzen Lande Parolen ausgegeben, die von d<er Judenschaft .befolgt wurden. Ist hierdurch in allen öffentlichen Angelegenheiten eine geschlossene, zielbewusste jüdische Politik geschaffen, so ist das Büro des Jüdischen Volksrats für die Juden in vielen PrivatäEiigelegenheiten eine Stelle geworden, an der sie gern ihre Sorgen mitteilen und sich Rat holen. Der Jüdische Volksrat ist der Mittelpunkt des jüdischen Lebens. Dieser inneren Bedeutung entspricht durchaus die äussere Stellung, die der Jüdische Volksrat sich erworben hat. Mit der Naczelna Rada Ludowa, der höchsten Gewalt im Lande, verhandelt er ständig über alle düe Lage der Juden betreffenden Angelegenheiten. Unter dem 13. Dezember 1918 hat die Naczelna Rada Ludowa aus eigenem Antrieb an den ^jüdischen Volksrat eine Erklärung erlassen, in der es heisst: „Der Oberste Polnische .Volksrat steht auf dem Standpunkt, dass die jüdischen Bewohner der polnischen Lande in der polnischen Volks- * republik sich voller Gleichberechtigung erfreuen müssen. Jedwede Ausnahmebehandlung der jüdischen Bevölkerung im Staate Polen ist zu verwerfen. Auf die Eigenart der Juden ist in der gesamten Verwaltung des Staates Rücksicht zu nehmen." Sie hat den leizten Satz dieser Erklärung authentisch dahin inter-; pretiert, dass darunter die Gewährung einer gewissen nationalen Antonomie zu verstehen sei. Diese Erklärung war für die Folgezeit, wenn : sie auch durchaus nicht als magna Charta libertatem darstellte, doch von sehr grosser Bedeutung. Immer konnte den örtlichen und zentralen Behörden gegenüber auf sie verwiesen werden. Vor allem aber war dadurch, dass die Erklärung an den Jüdischem Volksrat gerichtet war, diesem nunmehr die Legitimation gegeben, überall aufzutreten, wo es sich um jüdische Dinge handelte. Die Naczelna Rada Ludowa hat sich bei allen Verhandlungen den jüdischen Wünschen entgegenkommend gezeigt. Es verdient insbesondere hervorgehoben zu werden, dass sie in der Schulfrage sehr wirkungsvoll jüdische Wünsche unterstützt und alle Einwendungen von jüdisch-liberaler Seite zurückgewiesen hat. Trotzdem sind Wünsche der Juden, deren Erfüllung lediglich ein Akt der Gleichberechtigung und der Gerechtigkeit gewesen wäre, vielfach un-