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Neue jüdische Monatshefte · 1919-08-10 · Heft 21 (10.8.1919) · p. Seite 453

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1918-1919
Issue
Heft 21 (10.8.1919)
Article
Jüdische Politik
Date
1919-08-10
Page
Seite 453 (sequence 9)
Language
German
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451 dabei gar nicht von gewissen idealen Beweggründen die Rede, .wie von dem des drohenden Imperialismus, obwohl es auch hier interessant Ist, festzustellen, dass selbst der so kluge und gemässigte Li Cht heim5) sich nicht anders zu helfen weiss, als dass er die Enteignung* (!!!) der arabischen Grossgrundbesitzer in Palästina verlangt. Preussische Polenpolitik im jüdischen Gewände! Ein würdiger Beginn für die Herrschaft des Gottesvolkes! Auch von dem historischen Charakter ■ des Judentums, das stets Religionsgemeinschaft war und sein muss, sei hier nicht die Rede. Für die Ablehnung des Volksbegriffs sprechen vielmehr praktische und logische Gründe, denen man sich kaum verschliessen kann. Denn einen Sinn als Lösung des Judenheitsproblems hat die Nationalisierung nur dann, wenn die Zufluchtsstätte allen Gliedern des Volkes ein Heim geben kann. Sobald man aber genötigt ist, sich mit der Ewigkeit!, der Diaspora abzufinden, stellen die Schwierigkeiten sich ein. Man scheidet heute in der Theorie sehr genau zwischen S t a a ts b ü rg ert u m und Nationalität und verlangt analog der R c 1 i g i o ns f r e i h e i t auch nationale Freiheit, der zufolge bei- Spielsweise ein „deutscher Staatsbürger französischer Nationalität" auf gleiches Recht in Deutschland Anspruch erhebt. Papier ist geduldig! Was aber in der Praxis herauskommen würde, ist ganz klar. Nehmen solche Tendenzen überhand, so geht der Staat in Stücke. Der österreichische Staat ist durch seine Nationalitäten zersprengt worden, und so wird sich die Divergenz zwischen Staatsbürgertum und Nationalität immer und überall unangenehm .äussern. Minderheiten sind eben stets in der Diaspora und niemals ganz gleichgestellt; sie müssen sich damit trösten, dass sie sich in das Mutterland zurückziehen können, wo sie völlig gleiches Recht gemessen. Im 'Auslande werden sie aber höchstens Menschenrechte, Religionsfreiheit und gewisse staatsbürgerliche Rechte beanspruchen können, nie aber Anteil an der Leitung der Volksgeschicke. Niemals wird Polen oder Tschechien oder Deutschland fremdnationale Teile zur Regierung mitberufen; es wäre geradezu Selbstmord, wenn sie es täten. Und an dieser elementaren Tatsache ändern auch die wundervollsten Theorien nichts. Für die Juden bedeutet also die Erklärung zu einem Volke zunächst Entfremdung, und da keine reale Macht durch Repressalien den Niederlassungsstaat zur Innehaltung von Verträgen zwingen kann, in der Praxis Entrechtung! Schon bei der „nationalen Autonomie", die die praktische Anwendung des Volksbegriffes bedeutet, ist darauf hingewiesen worden. Klatzkin und Erich Cohn haben klar und logisch gesehen, wenn sie dem Juden, der zur jüdischen Nation gehört, das Recht absprechen, sich an der vaterländischen Arbeit zu beteiligen. Andere Zionisten trösten sich mit der Theorie von den „zwei Vaterländern"! Es wäre schade, auch nur ein Wort gegen diese ausgeklügelte „Chochme" — ein anderes Wort will nur schwer in die Feder — 6) Richard Licht heim: Die jüdische Besiedlung Palästinas, Berlin 1919, Seite 24.

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