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Neue jüdische Monatshefte · 1918-09-25 · Heft 24 (25.9.1918) · p. Seite 561

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 24 (25.9.1918)
Article
Zur Geschichte der Wilnaer jüdischen Gemeinde
Date
1918-09-25
Page
Seite 561 (sequence 3)
Language
German
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1821 erklärte sich der Ministerrat mit dem Senatsentseheid einverstanden, Riroski-Korsakow selbst trat bei diesem Anlaß für die jüdischen Interessen ein, indem -er darauf hinwies, daß der Stadtduma die Verwaltungder städtischen Wirtschaft obliege und daß der Steueranteil der Juden den der Christen übersteige. Der Ministerrat blieb jedoch bei seiner vorgefaßten Ansicht Darauf wurde Zar Alexander 1 selbst auf die Streitfrage aufmerksam, der den Thronfolger um seine Meinungbefragte. Der Thronfolger Konstantin Pawlowitsch ging darauf der Sache auf den Grund und schloß sich der Ansicht Rimski- Korsakow an: Allein damit war die Frage noch nicht erledigt. Erst am 27. Mai 1836 wurde ein Gesetz erlassen, demzufolge in Wilna ausnahmsweise Juden zu städtischen Ämtern — unter keinen Umständen zugelassen werden dürfen. C. Der Kahal Gemäß den polnischen Gesetzen galten die Juden als eine inmitten der einheimischen Bevölkerung lebende besondere Volksgruppe. In Polen genossen die Juden autonome Rechte in bezug auf die Gestaltung ihres inneren Lebens. Die Verwaltung der religiösen Angelegenheiten, des Wohlfahrtswesens, die Umlage und Einziehung lokaler Steuern und Gebühren mannigfacher Art — dies alles lag in den Händen des Ortsrabbiners samt den Gabain des Kahals. Sie entschieden auch* in-Vermögens Streitigkeiten und regelten eigenmächtig das gesamte Wirt- Schafts- und Berufsleben. Rabbiner und Bet-Din übten im Namen der Thora die Herrschaft über die Gemeinden aus, während den Roschc=hs- Kahal, den Gemeindehäuptern, die Verwaltung und Ordnung,sämtlicher Gemeindeangelegenheiten anvertraut wurde. Sie waren mit groBor, Machtvollkommenheit ausgestattet. Rabbiner und Gabaim hielten fest zueinander und stützten sich gegenseitig. Der Raw verlieh mit seine" „Haskama" (Autorisation) den Verordnungen der Gabaim religiöse Weihe, während die Gabaim ihrerseits die Bestimmungen des Rabbiners bekräftigten. Gegen Widerspenstige, 'die den vom Raw oder dem Gabaim erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelten, wurden folgende Maßnahmen ergriffen: Es wurde ihnen jede Ehrenbezeugung versagt., man tatihnen insgeheim jeglichen geschäftlichen Abbruch, und häufig wurde der „Cherem" über sie verhängt, Gar oft geschah es, daß die Gabaim jede Rechtlichkeit vermissen ließen, namentlich bei Steuer- Umlagen, und das Volle hart bedrückten. Obgleich nun die Rabbiner in den meisten Fällen ihre Zustimmung zuden vom Kahal verübten Gewalttätigkeiten wohl oder übel hergeben mußten, so kamen doch auch Ausnahmefälle, vor, indem der Raw den Ungerechtigkeiten dos Kahals mit aller Entschiedenheit entgegentrat und dabei seine religiöse Autorität rückhaltlosin die Wagschale warf. Im Jahre 1778 brach in Wilna ein Streit zwischen den KoMh- Gabaim und dem Rabbiner aus, der unter dem Namen „Des Raws Kric-r" im Volke bekannt geworden ist. Rabbiner in Wilna war zu jener Zeit Rabbi Schmuel, Sohn des ' Rabbiners von Wolkowisk, R. Aoigdor, und Schwiegersohn des oben-

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