Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 24 (25.9.1918)
- Article
- Zur Geschichte der Wilnaer jüdischen Gemeinde
- Date
- 1918-09-25
- Page
- Seite 560 (sequence 2)
- Language
- German
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Zcrstöning anheim; Tausende von Gräbern und Grabmälern wurden dorn Bodon gleichgemacht Zwei Rechtsbeschränkungen der jüdischen Bevölkerung hatten die Bussen von den Polen übernommen: eine bezüglich des Wohnrechts und die andere hinsichtlich des Anteils der Juden an der Stadtverwaltung. Den Juden war das Wohnen in den folgenden zwei Straßen untersagt: in der von der „Qstra-Brama" zur Kathedrale führenden Straße, und in der Gasse zwischen den „Troitzki Bram"' und dem Kloster des hl. Johannes. Am 8. Mai 1811 wurde dieses Verbot durch den Senat von neuem bestätigt. Juden, die von früher her Häuser in diesen Straßen besaßen, mußten diese veräußern. Seitens der Juden und auch hochstehender Militär- und Zivilbeamten gab man Bich alle erdenkliche Mühe, um die Regierung zur Aufhebung dieses Verbots zu bewegen. Allein es half nichts. . Erst im Beginn der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts überreichten mehrere angesehene Wilnaer Handel Bleute dem damaligen russischen Generalgouverneur Nasiinow eine Deklaration, in der in wirksamer Weise.die Notwendigkeit der Aufhebung der bezüglichen Beschränkungen dargetan wurde. Die Deklaration verfehlte ihre Wirkung nicht. Nasimow selbst hatte die Bittschrift mit einer warmen Befürwortung dem Minister des Innern übergeben; er wies darauf hin, daß „die Wilnaer Juden der Regierung treu wären und an den hier stattgehabten Unruhen keinen Anteil nahmen". Am 27. Oktober 1861 wurde den Juden allerhöchst gestattet, •in sämtlichen Wilnaer Straßen zu wohnen. Bei der 1795 erfolgten Vereinigung des litauischen Gouvernements mit Bußland wurde bezüglich der Zulassung der Juden zur städtischen Selbstverwaltung keine Verordnung getroffen, während ihnen dieses Becht in den anderen Gouvernements zustand. Erst J802 traf in Wilna ein Erlaß des Senats bezüglich der Bestimmung von Juden zu städtischen Ämtern innerhalb des Ansiedlungsrajons ein. Gemäß diesem Senatserlaß verordnete der Militärgouverneur Bennigsen mit Zustimmung des Innem-Ministers Neuwahlen. Diese Verordnung rief unter der christlichen Bevölkerung lebhafte Erregung hervor. Mit dem Stadtoberhaupt an der Spitze wandte sich die christliche Bürgerschaft am 1. Februar 1803 an den Kaiser mit dem Gesuch, die verordneten Wahlen rückgängig zu machen. Dem Gesuche wurde stattgegeben; den litauischen Juden wurde das Wahlrecht entzogen. Im Jahre 1816 erließ der Wilnaer Gouverneur Rimski-Korsakow an die Gouvernementsverwaliung eine Verordnung, der zufolge die Juden zur Wilnaer Stadtduma gelassen werden sollen, 1817 wurden auch 2 jüdische Stadtverordnete („Glasni") gewählt. Die 7 nichtjüdischen Stadtverordneten weigerten sich darauf, mit den Juden zusammenzuarbeiten, worauf sie der Gouverneur vor ein Kriminalgericht stellte.% Die Juden verblieben in der Wilnaer ptsaa bis 1820. Auf die fortgesetzten Klagen von nichtjüdischer Seite b schloß endlich der Senat, die Juden wählen zu annullieren, und zwar -Ä der Begründung, daß „ihre Anwesenheit in der Wilnaer Duma unpäßlich wäre, da sich auf dem Tische das Bild des gekreuzigten Christus ^cü^do, dorn die Juden keine Achtung entgegenbringen'1. Am 1. April