Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 23 (10.9.1918)
- Article
- Zur Geschichte der Wilnaer jüdischen Gemeinde
- Date
- 1918-09-10
- Page
- Seite 539 (sequence 6)
- Language
- German
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539 bestätigte. Allein schon 1738 bestieg Augast III. den polnischen Thron, der den Einflüsterungen der Judenfeinde ein williges Ohr schenkte und dem Ersuchen der Wilnaer „Bürger41 um Einschränkungen des Handels* rechts der Juden stattgab. Infolgedessen verschlimmerte sich die wirtschaftliche und soziale Lage der Juden bis zur Unerträglichkeit. In einem aus jener Zeit herrührenden „Pinkas" der Chewra „Ner^Tamid" wird die damalige Situation der jüdischen Gemeinde zu Wilna in folgenden Worten geschildert: „Die Gläubiger wollen uns die Große Schul nehmen, und soviel Spenden wir auch zusammenbrachten, soviel Selbstbesteuerungen und sonstige Umlagen wir auch bei uns einführten — es reicht alles nicht, um die Schulden zu decken. Es ist bereits so weit gekommen, daß wir im Jahre 1733 die Menorah verpfänden mußten, die die ,Gabaim4 bis zum Jahre 1746 nicht einzulösen vermochten." Die häufigen Angriffe seitens des Magistrats zwang die Wilnaer Gemeinde dazu, aus freien Stücken eine Urkunde zu unterzeichnen, die eine Einschränkung der jüdischen Handelsrechte vorsieht Die Juden verpflichteten sich zur jährlichen Zahlung von 600 Golddukaten, ferner wurde ihnen das Recht entzogen, Waren außerhalb der Häuser feilzubieten, Verkaufsläden nach der Straße und überhaupt neue Läden zu eröffnen, mit Ausnahme von kleinen Speisegeschäften; ferner außerhalb des jüdischen Quartals zu wohnen und eigene Fuhrwerke zur Transportierung schwererer Warenlasten zu halten. Aus auswärtigen Städten zureisende fremde Juden durften nur en gros handeln. Der Kahal mußte sich verpflichten, jeden Juden, der diese Bestimmungen übertritt, mit dem „Cherem" zu belegen oder in anderer Weise zu bestrafen, wobei sich der Magistrat die Ausführung der Strafe selbst vorbehielt. Abgesehen davon mußte der Kahal auf sämtliche überkommenen Privilegien und auf das Recht, gegen den Magistrat Klage zu führen, endgültig verzichten, Dagegen verpflichtet sich der Magistrat, die Juden vor Exzessen seitens der Christen zu schützen. Die Wirkung dieser Bestimmungen auf die Juden Wilnas war sehr deprimierend. Einer der angesehensten Thoragelehrten der Stadt, der zugleich als Kahalsschreiber und Notarius fungierte und auch infolge seines großen Reichtums einen maßgebenden Einfluß übte (er hieß Jehuda ben Elieser, int Volke unter dem Namen „Jessod44 — abgekürzt von „Jehuda Safra we-Dajna" — wohlbekannt), setzte viel Mühe und Geld daran, um diesen „Vertrag44 rückgängig zu machen und vom König neue Privilegien zu erwirken. Wenige Tage vor Purim des Jahres 1747 erhielt die Wilnaer jüdische Gemeinde aus Warschau die Nachricht* der König hätte dem Gesuche stattgegeben und die alten Privilegien der Juden erneuert. Durch dieses königliche Dekret wurden die Wilnaer Juden endlich vom Magistrat und seinen Verordnungen unabhängig und bloß der königlichen Gerichtsbarkeit unterworfen. In den Jahren 1746—1749 wurde Wilna von neuen Bränden heimgesucht, denen u. a. zwei Synagogen, ein Bet-Hamidrasch, das jüdische Badehaus (der „Merchaz") und die große Bibliothek zum Opfer fielen. Nach der zweiten Teilung Polens erfuhr die seit jeher feindliche Haltung der Schlachte den Juden gegenüber eine weitere Unterstützuc^