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Neue jüdische Monatshefte · 1918-09-10 · Heft 23 (10.9.1918) · p. Seite 536

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 23 (10.9.1918)
Article
Zur Geschichte der Wilnaer jüdischen Gemeinde
Date
1918-09-10
Page
Seite 536 (sequence 3)
Language
German
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Jedengestattet, Tuch- und allerlei Kursw&rengeschäfte zu eröflnen, ßm Kauf und' Verkauf voa edlen Metallen, und Geschmeiden zu betreihm, ßkfa mit Handwerk, namentlich mit denjenigen Zweigen, für die lieine Zünfte in Wilna bestehen, zu befassen, verschiedene betränke zu bereiten und zu verschleißen und Schlachtvieh aufzukaufen. Es wird •auch den Juden da9 „Recht" gewährt, von der städtischen Wage und den städtischen Brunnen gegen Entrichtung der gleichen Gebühren wie Nichtjuden Gebrauch zu machen. Andererseits bedeutete dieser Erlaß zugleich eine Sanktionierung von seit jeher bestehenden Wohnrechtsbeschränkungen. Den Juden wurden wenige Gassen zur Niederlassung zugewiesen: die „Jüdische Gasse4* von der Deutschen- bis zur Gläsergasse, einschließlich die hinter dieser Gasse gelegenen Häuser (d. h. eine Häuserreihe der heutigen „Fleüschersiraße") und die „Nikolajewer Gasse" bis zum Nikolaikloster. Von der „Deutschen Gasse" durften die Juden ausschließlich gewisse Teile der Höfe bewohnen; es war ihnen untersagt, Fenster zur Straße zu öffnen. So entstand auf Grundlage des Erlasses des Königs ■Wiadislaus in Wiina zum ersten Male ein eigentliches jüdisches Ghetto. Um den Juden die Möglichkeit zu gewähren, nach dem Ghetto umzuziehen, sowie den Christen, ihnen in jenen Gassen gehörende Häuser an Juden zu veräußern, wurde eine Frist von 15 Jahren (bis 1648) festgesetzt Außerdem wurde in erwähntem Erlaß den Juden untersagt, für Christen Kleider anzufertigen und das „Bad" zu bereiten. Jüdischen Hausbesitzern wurden besondere städtische und Kopfsteuern auferlegt. Indessen waren auch die wenigen den Juden verbliebenen Rechte den Wilnaer Bürgern und Adeligen (Schlachzizen) ein Dorn im Auge; es wurden immerfort Proteste erhoben. Mit besonderem Eifer wurde der jüdische Handel bekämpft, in dem man eine gefährliche Konkurrenz für die eigene Handelstätigkeit erblickte. Da diese Elemente, namentlich den Schlachzizen, sämtliche städtischen Verwaltuagsämter inno hatten, so gelang es ihnen nur allzu oft, die zentrale Macht zu einer Beschränkung des jüdischen Handelsrechtes auf verschiedenen Gebieten zu bewegen. Allein nicht immer mußten die Juden den Kürzeren sieben, sie strengten vielfach gegen den feindlichen Magistrat langwierige Prozesse an, die nicht selten Erfolg hatten. Dies war natürlich" dazu angetan, die Erbitterung der Schlachzizen noch zu steigern. Schließlich kam es zu offenen Pogromdrohungen, die auch in die Tat umgesetzt wurden *). Dem Magistrat standen immer Kreaturen zur Verfügung, die es verstanden, den Pöbel auf die Juden zla hetzen und Überfälle anzu- °) Geber-einen derartigen Fall berichtet der bekannte jüdische Historiker Saul Pinchaa Rabbinowitz (bchefer): „Als einmal (im Juli 1638) der König V/fctlbhuo Wiina verließ, begannen die Bürger die Juden mit Überfällen su CtöÜ2G2. Die Juden holtön darauf den Wagen des Königs auf dem Wege £-.3h Olschang:, in der Gegend von Oschmiassg, ein und baten ihn um Schutz vos* Gewalttätigkeiten. Der König Heß darauf eise strenge Verwarnung an Magistrat erhöhen, mh der Androhung, daß er im. Falle von Unruhen t-ey Staut sämtlich© Rechte und Freiheiten entziehen und sie mit einer Strafe tz'ü- 50GO Gulden belegen werde". .

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