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Neue jüdische Monatshefte · 1918-09-10 · Heft 23 (10.9.1918) · p. Seite 535

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 23 (10.9.1918)
Article
Zur Geschichte der Wilnaer jüdischen Gemeinde
Date
1918-09-10
Page
Seite 535 (sequence 2)
Language
German
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sondern lediglich zugereiste Käufleute, die während der Dauer der großen Messen hier ihr Domizil hatten. Die Zahl dieser Gäste pflegte mitunter einige Tausende zu erreichen, die sich in kleine xeHgieW, mit eigenen riturellen Einrichtungen versehene Gruppen gliederten. W5e aus einem alten Wilnaer ,,Chewra=Kadisch&u-Pinkas hervorgeht, wurde der erste jüdische, jenseits der Wilija gegenüber dem Schloßberg belegeae Friedhof in Wilna bereits im Jahre 1487 angelegt. Man darf es daher gemäß dieser Angabe als sicher hinstellen, daß die Anfänge der jüdischen Siedlung in Wilna wohl um die Mitte des 15. Jahrhunderts zu setzen sind. Diese Anfänge einer jüdischen Siedlungstätigkeit in Litauens Metropole waren mit großen Mühen und Gefahren verknüpft. Mehr als einmal gelang es den christlichen „Stadtbürgern" Wilmas, die pqlnischen Könige zur Erfassung eines völligen Aufenthaltsverbotes oder doch von mehr oder weniger weitgehenden Aufenthaltsbeschränkungen für die Juden zu bewegen. Nur wenigen Juden gelang es, ein Ausnahmeprivilegium für sich z.u erwirken. Die wenigen Juden, denen es gelang, sich in Wilna niederzulassen, durften keine offene Geschäfte auf ihren Namen betreiben und auch keine Bethäuser errichten. Erst 1573 erhielten die Juden Wilnas die Erlaubnis zur Errichtung der „Großen Schul". Bereits am Ausgang des 16. Jahrhunderts war die Zahl der jüdischen Bevölkerung Wilnas so angewachsen, daß gewisse,, von Juden bewohnte Gassen als „jüdische" bezeichnet wurden. 20 Jahre später (Mal 1592) wurde an einem katholischen Feiertage das jüdische Quartier vom Pöbel geplündert und die „Große Schul" mitsamt den jüdischen Geschäftshäusern völlig demoliert. Das Recht zur ungehemmten Niederlassung in Wilna erlangten die Juden erst von 1593 ab während der Regierungszeit Sigismund III., der den Juden wichtige Privilegien einräumte. Dieser König gestattete den Juden nicht allein die Pachtung, sondern auch den Erwerb von dorn polnischen „Schlachta" gehörenden Häusern. Während der Regierungszeit dieses Königs durften die Juden ihrem Handel nachgehen und Synagogen und Lehrhäuser errichten. Zu jener Zeit erfolgte der Umbau der „Großen Schul" im Stile der mittelalterlichen Synagogenbauten in Westeuropa, wie sie noch heute dasteht. Die polnische Stadtverwaltung war von dieser Privilegierung der Juden wenig erbaut. Mit allen Mitteln wurde versucht, den Juden den Aufenthalt in der Stadt zu verleiden und ihnen jegliche Berufstätigkeit zu erschweren, wie überhaupt ihnen das Leben so unangenehm v/ie möglich zu gestalten. Dies veranlagte die Juden oft, vor dem König Klage zu führen, der fast immer dazu bereit war, ihnen Schutz zu gewähren. In der Regierungszeit Wiadislaus IV. gelang es den Wilnaer Juden, ein ausführliches Dekret bezüglich ihrer Rechte und Privilegien zu erwirken. Gemäß diesem am 19. Februar 1633 zur Bestätigung gelangten Erlaß erhielten die Juden Wilnas das Recht zur Errichtung von Synagogen und Friedhöfen, eigener Schlachthäuser und eines „zu jeder beliebigen Zeit zu heizenden Badehauses"; sowie zur Konstituierung eines eigenen, aus Rabbinern bestehenden Gerichtshofes. Ferner wurde den

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