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Neue jüdische Monatshefte · 1918-04-10 · Heft 13 (10.4.1918) · p. Seite 304

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 13 (10.4.1918)
Article
Die Judenfrage als nationales Problem
Date
1918-04-10
Page
Seite 304 (sequence 6)
Language
German
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•304 keinem Abbruch erleidet Das jüdische Volk, das überall nur Minderheit ist, soll hier auf schmalem Raum zur Mehrheit emporwachsen. Nur flache Aufklärung kann glauben, daß dies Ziel sich auch anderswo erreichen ließe. Wer jemals von dem Hauch welthistorischen Geschehens seelisch erschütert worden ist, der wird begreifen können, was Palästina auch dem aufgeklärten Juden ist und sein muß. Wie die in Amerika, in Australien, in Afrika lebenden Angelsachsen mit religiöser Ehrfurcht auf die britischen Inseln als die Wiege ihrer Kultur, ihrer Rechtsordnung, ihrer Nationalität blicken, so können auch die Juden die geheimnisvollen Bande nicht zerreißen, die sie mit dem Lande verbinden, in dem ihr Volk zu Glanz und Ruhm aufstieg, von dem ihre Beligion, ihre Gesetze, ihre Literatur ausging. Alles, was groß am Judentum ist, alles, was dazu beigetragen hat, diese kleine Nation zu einem Weltvolk im Reich des Geistes zu machen, hängt aufs engste mit diesem Lande zusammen. Kein Wunder, daß es der Judenheit, obwohl daraus vertrieben, geistig nicht verloren gehen konnte, daß noch heute überall da, wo jüdisches Leben pulsiert, der Himmel Palästinas sich unsichtbar über es spannt.' Man hat gesagt, daß dieser Krieg, der zum Grab des Völkerrechts wurde, die Wiege des Rechts der Völker werden wird. Und in der Tat, überall sehen wir, daß kleine und größere Völker, die solange stumm und unbemerkt geblieben waren, die viele schon aus dem Buch der Geschichte ausgestrichen wähnten, der Menschheit ihre Rechte anmelden. Im Westen sind es die Iren und Flamen, im Osten die Tschechen, die Polen, die Ukrainer, die Litauer, die Letten und die Juden. Kein Anspruch all dieser Nationalitäten ist aber vor dem Richterstuhl der Menschheit als so sehr begründet anerkannt worden wie der der Juden auf Palästina. Das moralische Anrecht der Juden auf Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Heimstätte im Lande ihrer Väter hat sich im Laufe des Weltkrieges der öffentlichen Meinung nahezu aller Länder als ein zwingendes Postulat aufgedrängt. Die englische und amerikanische Regierung haben ausdrücklich Palästina den Juden versprochen, und gerad-e dieses Versprechen ist es, das der von ihnen ins Werk gesetzten Eroberung des Landes eine moralische Rechtfertigung gibt, die sie aus ihren einfachen Machtiateressea nie herleiten könnten. Weil dem nun aber so ist, sollten gerade die Zentralmächte nicht länger zögern, auch ihrerseits zu beweisen, daß ihnen die Rechtsidee im Völkerloben nicht fremd ist, daß sie für moralische Angelegenheiten ein Organ haben, und sich endlich daau entschließen, den Anspruch der Juden auf Palästina, d. h. auf die geschlossene Besiedelung des Landes, die unter Sicherstellung völliger nationaler Autonomie von der Türkei öffentlich-rechtlich zu garantieren wäre, in verbindlicher Form anzuerkennen. So erfreulich nun das auch ist, was jüngst der stellvertretende Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Frhr, von dem Bussche, den Herren Prof. Dr. Warburg und Dr. Handke vom „Zionistischen Aktionskomitee" und den Herren Prof. Dr. Oppenhelmer, Dr. Friedemann und Prof. Dr. Sobernheim vom „Komitee für den Cstoa." erklärte, so ist es doch nur ein Anfang. Das Kolonisationswerk, das in Palästina zu errichten ist, braucht eine feste öffentlich-

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