Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 13 (10.4.1918)
- Article
- Die Liwaki
- Date
- 1918-04-10
- Page
- Seite 296 (sequence 3)
- Language
- German
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296 Zeiten eine recht erträgliche, ja wie selbst von national-jüdischer Seite eingeräumt wd, eine freundliche. Vergleichsweise, d. h. zunächst insbesondere verglichen mit Verhältnissen, unter denen die Ostjuden sonst gelebt haben; zum Teil auch verglichen mit jenen, unter denen sie in Mittel- und Westeuropa ihr Dasein führen konnten. Vergleichsweise aber namentlich — das wird von polnischer Seite mit Recht geltend gemacht werden dürfen — auch insofern, als ja das Problem, auf welchem Wege man ein gutes Einvernehmen zwischen den Juden einerseits und der Staatsgewalt und Bevölkerung andererseits herstellen soll, durch die Zahl und Bedeutung des Judentums in Polen immer schon weit schwieriger als irgendwo anders war. Es hat, um' nur eines hervorzuheben, für die Juden außerordentlich viel ausgemacht, daß sie eine selbständige Gemeindeorganisation besessen haben, die mit dem Kahal, dem aus Rabbinern und Laien geschaffenen Gemeinderat, als Grundlage, den Pr oy in zial Versammlungen als Mittelgliedern und dem Waacl arba arazoth, der sogenannten Vierländersynode als Spitze eine wertvolle Vertretung der Judenschaft Polens im staatlichen Leben gebildet hat. Die Grundlage hierfür ist in den Verfassungskämpfen unter den erßten Sigismunden 1508—1572 geschaffen worden, und die Festlegung dieser Autonomieorganisation ist im wesentlichen 1580, -unter Stefan Bathory, zum Abschluß gekommen. Eine Gemeindeorganisation hatte die 'Judenschaft wohl allenthalben, schon nicht überall eine Zusammenfassung nach Provinzen, und in der Tat eine Besonderheit war gewiß der Waad, der das juristisch-ökonomische Leben der Juden und das Verhältnis der Juden zum Staat bestimmend zu regeln hatte. Gerühmt wird von jüdischer Seite auch die Geltung des besonderen jüdischen Gerichtes und seine Anerkennung seitens des polnischen Staates. Kraft dieses Autonomiegerüstes, das seinen Ursprung ja allerdings in den Finanzinteressen der Regierungsgewalt hatte, war sowohl die Vermittlerkommission der Judenschaft, die während des polnischen Reichstages in Warschau die Judeninteressen zu wahren hatte, wie auch der Judenvertreter am Hoflager des Königs (Judaeus qui in aula nostra residet) gewiß nicht ohne Einfluß gewesen. Aber 1764 ist diese Organisation des Waad bekanntlich völlig zusammengebrochen, als der Reichstag die Verwandlung der Judensteuer aus einer Eepartitionssteuer (Belastung der gesamten Judenschaft mit einem Pauschbetrag) in eine Quotitätssteuer (Belastung jedes jüdischen Kopfes mit zwei Gulden polnisch) beschlossen hatte. Damit war die wichtige Funktion der Verteilung der Steuerlast weggefallen und die Körperschaft der Juden für den Staat entbehrlich geworden. Daß sie v/irklich aufgehört hat, hängt jedoch wohl mit den inneren Kämpfen im polnischen Judentum, die in jene Zeit fallen, zusammen. ' Aber auch abgesehen von dieser Autonomie, liegen historische Daten vor, die immerhin eine Stütze dafür abgeben können, daß eine gewisse Tradition für ein freundliches Verhältnis zwischen Polen und Juden geltend gemacht werden kann. Die großen Verfolgungen der Juden im Bereich des polnischen Staatsgebietes, wie die Mitte des 17. Jahrhunderts im1 Kosakenaufstand Chmielnickis, unter der Schweden-