Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 11 (10.3.1918)
- Article
- Ukraina
- Date
- 1918-03-10
- Page
- Seite 252 (sequence 4)
- Language
- German
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252 Einhaltung der den nationalen Minderheiten zustehenden Rechte sind den Zentralorgajien der obersten Regierungskörperschaft vorbehalten geblieben. Bemerkenswert ist der Umstand, daß auch die Möglichkeit einer engen Verbindung der einzelnen NationalverMnde in der Ukraine mit den entsprechenden nationalen Verbänden in den anderen Sehwesterrepubliken ausdrücklich vorgesehen ist. Man weiß, daß die ursprüngliche Föderatividee infolge der bekannten Vorgänge durch die am 20. Januar d. J. zur Annahme gelangte vierte Universal des sog. Kleinen Rates eine Ablehnung erfahren hat. Dadurch ist eine wichtige Voraussetzung des alten Entwurfs hinfällig geworden; es besteht nunmehr weder die Möglichkeit einer Kontrolle seitens der höchsten Föderativorgane, noch — was, wie noch ausgeführt werden wird, vom jüdischen Standpunkt aufs lebhafteste zu bedauern ist — eines über die Einzelvcrbändc hinausgehenden Zusammenschlusses der Gesamtnation im Reiche. Nun wird letztens gemeldet, daß der ukrainische Zentralrat, bestehend aus Vertretern des Kongresses der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernabgeordnetenriite, den Vertretern der sozialistischen Parteien und der nationalen Minderheiten, am 22. Januar d. J. ein G e s e. t z betreffs d e r n a t i o n a l - p e r - sonalen Autonomie de r a u f d e ni G e b i e t e d er U k r a i n e 1 e b e n d on V o 1 k s m i n d e r h e i t e n c n d g ü ] t i. g a n g e n o m - m e ii Ii a t. Der Wortlaut des neuen Minoritätengesetzes liegt noch nicht vor; es wird jedoch versichert, daß es sich in den wesentlichsten Punkten mit dem oben angeführten Abschnitt des Verfassungsentwurfs, vom 23. Dezember 1917 vollinhaltlich deckt. Obgleich nun eine nähere Charakterisierung des neuen Mindcrhcitsrcchts der Ukraine mit voller Bestimmtheit noch nicht zu gehen ist*), darf doch die Tatsache vermerkt werden, daß die Forderung einer nationalen Autonomie auf personaler Grundlage zum erstenmal eine Verwirklichung gefunden hat. Und das neue ukrainische Staatswesen ist das erste, in dem die Juden als vollberechtigte Nationalität restlose Anerkennung gefunden haben. Ob die vollzogene Abgliederung der Ukraine eine endgültige ist oder — was nicht unwahrscheinlich ist — schließlich doch im Föderalismus münden wird, in allen Fällen wird der um die Zukunft seines Volkes besorgte jüdische Betrachter nicht umhin können, schwer drückenden * Befürchtungen Ausdruck 7Ai geben. Nach Polen und Litauen nunmehr auch die Ukraine, das dritte mächtige Reservoir jüdischer Volkskraft. Als 1872 das Polenreich der Teilung anheimfiel, teilte auch das große Judentum dieses Reiches das gleiche tragische Geschick. Als der zuckende Leib des Polenvolkes auf dem diplomatischen Seziertisch verblutete, krümmte sich auch der einheitlich ge- *) So wird bemerkt, daß das neue Gesetz keine Bestimmungen über die Berücksichtigung der Minderheitssprachen in den staatlichen und territorialen Selbstvorwaltungsämtern enthalte. Wir vermögen unsererseits daraus auf dne negative Entscheidung über diesen wichtigen Punkt nicht zu schließen.