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Neue jüdische Monatshefte · 1918-02-10 · Heft 9-10 (10.2.1918) · p. Seite 213

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 9-10 (10.2.1918)
Article
Die Sonderstelllung Galiziens und die Juden
Date
1918-02-10
Page
Seite 213 (sequence 4)
Language
German
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213 Gruppe zu betrachten und als solche zu behandeln. Hingegen versprechen die Ukrainer den Juden Schutz der nationalen jüdischen Minorität. Die Lage ist sehr verwickelt und eine Lösung muß ja gefunden werden; die Juden bilden ein Städterelement, insbesondere in Ostgalizien, und weisen in vielen Städten sogar eine Majorität sowohl absolut, als auch relativ auf. Ihr Einfluß ist nicht zu unterschätzen, ohne weiteres sind sie nicht zu verdrängen. Hingegen sind die Dörfer um diese Städte herum ruthenisch, die Juden sind also auf die ruthenische Bevölkerung wirtschaftlich angewiesen. Dieses wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnis wird naturgemäß ein politisches zur Folge haben, die Juden werden die nationalen Kunden der ruthenischen Nation werden, da sie der Kataster dazu zwingen kann; hie polnisch, hie ruthenisch. Falls nun die Polen unter dem polnischen Kataster christliche Polen und die mosaischer Konfession verstehen, dann wird der ruthenische Bauer, indem er praktisch den jüdischen Händler wirtschaftlich bedrängen wird, theoretisch gegen den polnischen Gegner kämpfen. So schaut es in Galzien aus. Beide Nationen können nur einen Bundesgenossen haben: die Juden; und während die Ruthenen, die Bedrängten, noch demokratische Ideale zur Schau tragen und erklären, auf die jüdische Gefolgschaft verzichten zu können und zu wollen, erklären die Polen brutal, die Juden haben kein Recht im eigenen Namen zu reden, weil die einmal verhängte Vormundschaft wohl nicht aufgehoben ist und weswegen ihr nationaler Besitzstand um den jüdischen eben vergrößert ist. Man mag sich die Folgen denken: Galizien soll wieder aufgebaut werden, Arbeitsgelegenheit wird es in Menge geben und das Kapital wird das Land befruchten. Die Juden sind nun gänzlich auf die polnische Verwaltung angewiesen, welche das ganze Submissionswesen innehaben wird und andererseits von der ruthenischen Bevölkerung lebt, weil sie ihre Kundschaft bildet. Aus dieser nationalen Hölle kann nur ein eben „sondergestelltesu jüdisches Volk herausretten. Ein tiefes Bedürfnis, Galizien sonderzustellen, bestand am 5. November 1916 geradezu nicht.' Mit der Sonderstellung ist im gegenwärtigen Momente eigentlich niemand mehr zufrieden: fast die Hälfte der gesamten Bevölkerung, die Ruthenen (— nunmehr als ukrainische Nation auch in die höfische Terminologie eingeführt —) weist den Vorschlag mit größter Schroffheit zurück, sie betrachton die „Sonderstellung" Galizieris für eine weitere Bevorzugung der Polen und Zurücksetzung der Ukrainer, halten den Vorschlag für einen casus belli. Die Polen allein trommeln überall, am stärksten in Krakau am 28. Mai d. J., daß der Vorschlag nicht mehr aktuell ist, weil das Bestreben der Polen auf die Wiedervereinigung aller polnischer Lande mit dem Zugang zum Meere bildet. (Dieses Postulat vertrat auch der Vertreter der galizisch-schlesischen Sozialisten in Stockholm.) Für die Juden wäre die gedachte Sonderstellung in nationaler und wirtschaftlicher Hinsicht ein Ruin. Die nationale Ausschaltung wäre dekretiert und die wirtschaftliche Bedrängung müßte nunmehr von beiden nationalen Lagern folgen, die sich auf wirtschaftlichem Boden werden bedrängen wollen und diesmal wiederum den ökonomischen Kampf auf dem jüdischen

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