Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 9-10 (10.2.1918)
- Article
- Galizien
- Date
- 1918-02-10
- Page
- Seite 202 (sequence 8)
- Language
- German
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202 \etriebs auf dem Lande an Juden vor dem Ablegen der traditionellen Tracht und dem Besuch einer staatlichen Elementarschule abhängig. Diese letzten Maßnahmen waren für die Judenpolitik der Ära Metternichs bezeichnend. Die Nationalitätenpolitik der Epoche zwischen 1848 und 1867 war charakterisiert durch das Ringen zwischen der germanisatoriseh-zentralistischen Tendenz und dem aufstrebenden dezentralistisch-autotiomen Prinzip. Dieser Gegensatz war auch für die Gestaltung der Judenpolitik Österreichs und der rechtlichen und politischen Situation der galizischen Judenheit für die ganze Folgezeit bestimmend. Es war eine Ironie des Schicksals, daß dieselbe Verfassung von 1848, die den Juden Gleichberechtigung gewährte, zugleich den Sieg des dezentralistischen Prinzips anbahnte, das später Galizien und das galizische Judentum den Polen auslieferte und dadurch die Gleichberechtigung zum leeren Wort machte. Genug: Die Emanzipation von 1848 blieb auf dem Papier. Die unfreiwilligen Zugeständnisse der Zentralregierurig scheiterten bald an dem Übelwollen der polnischen Lokalbehörden Galiziens, die sich im Geiste mit den Machthabern eins wußten. Die endgültige Aufhebung des „Geleitzolls" für ausländische Juden um 1851 war das einzige dauernde Ergebnis der „Gleichberechtigung", während ein Gesetz vom 2. Oktober 1853 den Juden der Gesamtmonarchie den Bodenerwerb verbat. Dieses Gesetz, welches für die anderen Provinzen der Monarchie durch die Bestimmung von 18G0 außer Geltung kam, blieb in Galizien (und den Alpenländern) bis 1867 in Kraft. Die galizischen Munizipalbehörden fuhren ungestört fort, den Juden die Freizügigkeit zu verweigern und auch sonst in jeder Weise zu bedrängen; Beschwerden bei der Zentralregicrung wurden den „Kreisämtern" überwiesen, die immer gegen die Juden entschieden. Die Hauptstadt Lemberg ging darin allen anderen Orten voran, indem man hier den Juden nach wie vor die Niederlassung in der inneren Stadt verbot und noch unmittelbar vor 18G7 das munizipale Wahlrecht der Juden arg beschränkte, um ja den „christlichen Charakter der Stadt zu wahren". In dem Maße, als der Einfluß der Zentralregierung zurückgedrängt wurde und die Macht der „Herrennation" in Galizien wuchs, bekamen die Juden immer stärker den Haß der Polen zu spüren, und bald war es klar, daß der neue Kurs in bezug auf die Juden keinen System-, sondern eben bloß einen Ortswechsel bedeutete: Lemberg statt Wien. Als Galizien 1861 endlich zum Kronland und zur polnischen Provinz wurde, war das Schicksal der galizischen Judenheit besiegelt. Das zeitweilige Schwanken der politischen „Führerschaft" des galizischen Judentums zwischen der zentralistisch-germanisatorischen und föderalistischen Richtung, verursacht durch die wiederholt offen an den Tag gelegten Feindschaft der polnischen Führer und der gesamten polnischen Gesellschaft, machte mit dem „Kompromiß" des Grafen Taaffe von 1876, der das Land endgültig den Polen überantwortete, einer definitiven polnischen Orientierung Platz. Österreich war ausgeschaltet, und die Juden dieses Landes hörten gleichsam auf Österreicher zu sein und wurden — Galizior.