Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 9-10 (10.2.1918)
- Article
- Galizien
- Date
- 1918-02-10
- Page
- Seite 200 (sequence 6)
- Language
- German
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ging die volle und weitgehendste Anerkennung ihrer Voiksrechte Hand in Hand! Vom rein jüdischen Standpunkt aus betrachtet, muß man sagen, daß das Minus an Bürgerrechten durch das Mehr an Volksrechten mehr als aufgewogen wurde. So empfand es vor allem die Judenheit selbst, und man fühlte sich bei allem ziemlich wohl, solange diese heiligen Volksrechte, denen der Jude zu jeder Zeit frohen Herzens seine persönlichen Vorteile opferte, unangetastet blieben. Diesem Zwiespalt zwischen der bürgerlichen und völkischen Stellung der Juden ein Ende zu machen, blieb dem auf die Regierung der groSen Kaiserin folgenden „aufgeklärten Despotismus" vorbehalten. Mit der unter der Flagge der „Aufklärung" segelnden resoluten Assimilations- und Taufpolitik Josephs n., wird schließlich das traditionelle jüdische Selbstverwaltungswesen Galiziens als ein Faktor der sozialen und kulturellen Isolierung erkannt, der der „Aufklärung*' und der bürgerlichen „Hebung" der Juden im Wege stehe. Durch das „Toleranz-Patent" vom 27. Mai 1785 wurde die „Generaldirektion" und das gesamte Selbstverwaltungswesen der Judenheit G-aliziens aufgehoben. Eine besondere Verordnung erklärte die rabbinische Gerichtsbarkeit und das jüdische Wechselwesen (den polnisch-jüdischen Wechselbrief, sog. „Mamran") für ungültig und untersagte ferner den Gebrauch des Jiddischen in öffentlichen Urkunden und in der geschäftlichen. Buchführung. Nachdem bereits 1782 die jüdischen Ärzte den niclitjüdischen gleichgestellt wurden und den. Juden die Aufnahme in die staatlichen Schulen gestattet wurde, wurden 1884 auch die Beschränkungen gegen das jüdische Handwerk fallen gelassen. 1887 wurde der. persönliche Militärdienst der Juden fortgesetzt und ihnon die Annahme eines erblichen Familiennamens verordnet. Darin erschöpfte sich freilich die „Gleichberechtigung". In Geldsachen hörte diese aufklärerische Gemütlichkeit auf. Joseph IL ließ die drückenden Judensteuern seiner Mutter in Kraft und vermehrte sie noch um eine Koscherfleischsteuer und eine spezielle „Schutzsteuer", während die „Toleranzgebühr" erhöht wurde. Die alte Heiratssteuer für Juden — die ihrer allzu starken Vermehrung entgegenwirken sollte — wurde auf 3 bis 30 Dukaten für die Verheiratung des ersten Sohnes, 6—60 des zweiten und 9—90 für die des dritten Sohnes festgesetzt. Außerdem wurde den Juden die Haltung von Schankwirtschaften, ferner die Pacht von Bauern- und Kirchenland sowie von Mühlen untersagt. Diese rücksichtslose Steuer- und Repressivpolitik hatte die fortschreitende wirtschaftliche Verelendung der auch ohnedies in drückender Armut lebenden galizischen Judenheit und der jüdischen Gemeinden, auf denen bereits zur Zeit der Besitzergreifung eine Schuldenlast von über 4 Millionen polnischer Gulden lag — Gläubiger waren zum größten Teil Kirchen und Klöster — zur Folge. Daß unter derartigen Umständen die jüdischen Massen den Reform- und Beglückungsplänen Josephs IL nicht das geringste Maß von Vertrauen entgegenbringen konnten, ist klar. An diesem nur allzu berechtigten Mißtrauen scheiterte denn auch das mit großem Geräusch verkündete und eingeleitete Reform- und Aufklärungs-