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Neue jüdische Monatshefte · 1918-02-10 · Heft 9-10 (10.2.1918) · p. Seite 196

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 9-10 (10.2.1918)
Article
Galizien
Date
1918-02-10
Page
Seite 196 (sequence 2)
Language
German
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106 dieser Umstand müßte eher erschwerend ins Gewicht fallen. Der Anreiz zur Tat, der gerade aus dem Bewußtsein der Zugehörigkeit und Mitverantwortlichkeit entspringen mußte, müßte durch die größere Aussicht auf Erfolg noch gesteigert werden. Die westjüdische Öffentlichkeit, die erst durch die Ereignisse des Weltkrieges zur Mitveranty/orilichkeit für die künftige Schicksalgestaltung des polnischen Judentums berufen wurde, trägt diese Schuld dem jüdischen Volkstum in Galizien gegenüber bereits seit Jahrzehnten. In einer Stunde, die auch jüdisches Pflichtbewußtsein und jüdische Pflichterfüllung gebieterisch heischt, ist es unabweisbare Forderung, dieser Pflichtschuld endlich gerecht zu werden. Diese Stunde ist aber die Schicksalsstunde des jüdischen Volkes in Galizien, in der die Entscheidung über Leben und Zukunft der Million Juden dieses Landes geboren wird. Gleichzeitig mit der am 5, November 1916 erfolgten Erklärung Polens zum Königreich wurde die „Sonderstellung" Galiziens durch ein kaiserliches Handschreiben angekündigt. In diesem Handschreiben an den Ministerpräsidenten von Körber kommt der Wille zum Ausdruck, „in dem Augenblick, in welchem der neue Staat (Polen) zur Entstehung gelangt, Hand in Hand mit dieser Entwicklung auch dem Lande Galizien das Recht zu verleihen, seine Landesangelegenheiten bis zum vollen Maße dessen, was mit seiner Zugehörigkeit zur staatlichen Gesamtheit und mit deren Gedeihen im Einklänge steht, selbständig zu ordnen und damit der Bevölkerung Galiziens die Gewähr ihrer nationalen und wirtschaftlichen Entfaltung zu bieten." Daß diese „Gewähr für die nationale Entfaltung" nicht den Juden des autonomen Galiziens zugedacht war, war von vornherein wahrscheinlich, und es wurde dies zur Gewißheit, als der Ministerpräsident, dem der Auftrag wurde, geeignete Vorschläge über die Verwirklichung des Planes auszuarbeiten, nachträglich eingehende Unterhandlungen mit den Ruthenen pflog, die Vertreter der Juden aber völlig überging. Indessen hat die ukrainische Reichratsvertretung bereits am 4. November Einspruch gegen die Neuordnung erhoben, die „ohne das Einvernehmen mit der ukrainischen Nation, respektive deren lokaion Vertretern vorgenommen wurde." Ihre Vorschläge gehen auf die Forderung einer territorialen Zweiteilung Galiziens in eine polnische West- und eine ruthenische .Ostliälfte hinaus. Mit besonderer Gründlichkeit und Hoffnungsfrcndigkeit sind die Polen ans Werk gegangen. Der „Pölenklub" des Parlaments hat einen Entwurf ausgearbeitet, dem natürlich das Beetreben zugrunde liegt, die bisherige Polenherrschaft in Galizien noch zu erweitern und zu verewigen. Mit Ausnahme des Heereswesens, der auswärtigen und der Handelspolitik werde die gesamte Gesetzgebung und Verwaltung dem galizischen Landtag unterstellt. Dieser Landtag besteht aus Abgeordnetenhaus und "Senat, von denen das erste 228 Mitglieder, darunter 62 Ruthenen, und das letzte 130—140 Mitglieder, darunter 45 Vertreter des Großgrundbesitzes (davon 1 Ruthene) zählt; ferner Vertreter der Selbstverwaltungskörperschaften, der Handelskammern, 17 Virilisten und ernannte lebenslängliche und erb-

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