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Neue jüdische Monatshefte · 1918-01-10 · Heft 7 (10.1.1918) · p. Seite 150

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 7 (10.1.1918)
Article
Die Erklärung der Reichsregierung
Date
1918-01-10
Page
Seite 150 (sequence 3)
Language
German
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150 bürgern eine öffentlich-rechtliche Kongregation mit Steuerrecht, die im Rahmen der allgemeinen Landesgesetze ihr Schulwesen autonom ordnet und führt und daneben auch die übrigen mit der Sonderkultur zusammenhängenden Dinge verwaltet: Kunst, Folklore, Dolmetschwcsen usw. Dieser Regelung widerspricht das „Prinzip" des Nationalismus, der den Anspruch erhebt, daß innerhalb der Grenzen eines staatlich geschlossenen Territoriums nur eine Sprache und Kultur Lebensrecht habe. Dieses „Nationalprinzip" ist eins der am besten charakterisierton Gruppeninteresson, mit denen die Soziologie zu tun hat. Die Gruppe, die es als Feldzeichen vor sich her trägt, ist die kapitalistische Bourgeoisie, die vor sich selbst und ihrer Gefolgschaft aus der Unterklasse ihren Interessenkampf mit den guten, großen und unvergänglichen Empöndungskomplexen idealisiert, die mit dem Volkstum zusammenhängen: Heimatliebe, Stammesbewußtsein und Stammesstolz, Liebe> zur Muttersprache und Yäterkultur usw. Sie ist in der Rogol gutgläubig, wenn sie für diese heiligen Güter zu kämpfen erklärt, aber sie kämpft in der Tai nur um ihre Absatzmärkte. Und dieser Kampf, der „feindliche Wettkampf", den die Konkurrenz nur der kapitalistischen Händler und Unternehmer bedeutet, hat Europa in dieses grauenvolle Gemetzel gestürzt, das jetzt schon im vierten Jahre sein Herzblut abzapft und seinen Reichtum zerstört. Die Erinnerung wird wach an jenen anderen grauenvollen Krieg, den der dreißig Jahre, der auch ganz Europa in Flammen setzte. Hier kämpften die Interessen der verschiedenen Dynastien und ihrer Gefolgschafton miteinander, die gerade so imperialistisch-expansiv waren, wie heute die Bourgeoisie. Aber damals maskierte sich der Kampf als Streit um ein anderes Prinzip, um das religiöse Ideal. Auch damals wurde der Anspruch erhoben, daß in jedem staatlich geschlossenen Territoriinn nur eine Konfession Lebensrecht habe. Und der Krieg schloß damit, daß das Recht der konfessionellen Minderheiten anerkannt, die religiöse Autonomie eingeführt wurde. Fortan erklärte jeder Bürger froi, zu welcher Konfession er sich rechne, und die derart entstandenen Kongregationen erhielten verfassungsmäßig die Autonomie samt Steuerrecht in ihren Kultusangelegenheiten im Rahmen der allgemeinen Landesgesetze. Und damit war diese eine ungeheuer gefährliche Roibungsfläche. ausgeschaltet, und das aus tausend Wunden blutende Europa erhielt eine neue Möglichkeit des Aufstiegs. Uns war es von allem Anfang an klar, daß unsere Zeit eine vollkommene soziologische Parallele zu jener Schreckenszeit darstelle. Wir haben nie daran gezweifelt, daß dieser Krieg auf keine andero Weise sein Ende finden könne, als durch verfassungsmäßige Ausschaltung der neu entstandenen, ebenso gefährlichen Reibungsfläche des Nationalprinzips in seiner bösen, aggressiv-expansiven Bedeutung. Und wir scheinen uns nicht getäuscht, zu haben. Die öffentliche Meinung der Welt erklärt sich immer einhelliger und mit immer lauterer Forderung kraft des Prinzips der Gerechtigkeit für die sprachlich-kulturelle Autonomie der Minoritäten; der gesamte Sozialismus aller Kulturvölker steht

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