Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 6 (25.12.1917)
- Article
- Die Judenfrage in der Internationale
- Date
- 1917-12-25
- Page
- Seite 137 (sequence 2)
- Language
- German
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131 In der alten Internationalen Arbeiterorganisation, die von 1884 bis 1873 bestand, hatte es nur eine einzige Partei, nämlich die Internationale Partei gegeben, in dio sich die proletarischen Verbände ohno Rücksicht auf ihre Nationalität einfügten. Erst als sich dieses System aus äußeren Gründen, hauptsächlich mit Rücksicht auf die Sprachenfrage, als unpraktisch erwiesen hatte, ging man zu einer Gruppierung der in der Internationale vertretenen Verbände nach Gesichtspunkten der gemeinsamen Sprache und Kultur über. In das Memorandum des Eisenacher Kongresses wurde zwar schon 1869 der Satz aufgenommen: „Der wirkliche Kreis einer nationalen Zentralbehörde wird nicht durch Staatsgrenzen beschränkt, sondern dehnt sich nach dem Gebrauch der respektiven Sprache aus'4; doch fand dieser Grundsatz noch keine konsequente Anwendung. Erst nach der 1889 erfolgten Neuordnung der Internationale als einer Zusammenfassung von nationalen Sektionen machte sich ein Übergang vom Staatenprinzip zum Nationalitätenprinzip geltend. Von denjenigen Völkern, die nach diesem Prinzip zu behandeln waren, wurden zuerst die Polen als eine besondere Nation anerkannt: dann folgten Tschechen, Finnländer und Armenier, wobei man allerdings durch Begriffsformulierungen wie „früherer Staat", „historische Provinz4', „Kronland" usw. bewies, daß man den Begriff dor Nationalität noch immer von territorialen Bedingungen abhängig machte. Den Ukrainern, Kroaten, Litauern und Juden wurde das Recht auf eine besondere nationale Sektion nicht eingeräumt, obgleich dies im Widerspruch zu der sich ständig befestigenden Anerkennung des Nationalitätenprinzips im Gegensatz zum Staatenprinzip stand, dio in einem 19(16 gefaßten Beschluß klar und deutlich ausgesprochen war. („Als Nation wird jede Gruppe von Individuen anerkannt, die einer Regierung untortan sind, doch kann das Büro in Ausnahmefällen auch solche Gruppen von Individuen als Nation anerkennen, bei denen das Streben nach Autonomie und nach moralischer Einheit als Resultat einer langen historischen Tradition noch fortlebt, ungeachtet ihrer Abhängigkeit von einer oder mehreren Regierungen"). Auf die Juden hätte dieser Grundsatz unbedingt Anwendung ümlm müssen, was sich in der Zulassung einer besonderen jüdischen Sektion zur Internationale ausgesprochen hätte, wenn nicht der internationale .Standpunkt gerade von jüdischen Sozialdemokraten scharf bekämpft worden wäre. Schon 1891 hatten Vertreter der jüdischen Arbeiterorganisationen Amerikas eine Erörterung der Judenfrage beantragt, doch war damals das Verständnis für dio Tatsache, daß eine Nation ganz unabhängig von territorialen Grenzen existieren könne, noch so unausgebildct, daß die Erörterung abgelehnt wurde. Auf dem Amsterdamer Kongreß im Jahre 1909 wurden zwar wieder jüdische Angelegenheiten orörtert, doch handelte es sich hier nicht um eine Aufrollung des allweltlichen jüdischen Nationalproblems, sondern um eine Sonderangelegenhcit der russischen Sektion. Der „Jüdische Arbeiterbund'4 forderte nämlich, um nicht in der Internationale gänzlich unvertreten zu bleiben, Sitz und Stimme in der russischen Sektion, was