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Neue jüdische Monatshefte · 1917-12-25 · Heft 6 (25.12.1917) · p. Seite 126

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 6 (25.12.1917)
Article
Der preußische Rabbiner
Date
1917-12-25
Page
Seite 126 (sequence 4)
Language
German
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1Z6 Fasse eines Konflikts die Aussicht zu haben, daß sein Vertrag nicht erneuert wird und er mit Frau und Kindern hungern kann. Nicht jeder ist ja zum Märtyrer geschaffen, und das Fehlen der lebenslänglichen Anstellung muß daher auf die Festigkeit und die unbeirrte Folgerichtigkeit des Rabbiners, ja auf seinen religiösen Standpunkt und damit auf die Achtung, die er genießt, von der schlimmsten Wirkung sein. Ebenso wichtig ist nach dieser Richtung auch das Kapitel der sogenannten „Nebenoinnahmen", der Vergütung für seine Tätigkeit bei Kasualien, die seine Unabhängigkeit von einzelnen Schichten der Geineindemitglicder, besonders den wohlhabenden, gefährden. Immer mehr h^t sich die Überzeugimg durchgesetzt, wie unwürdig, ja erniedrigend es für den Rabbiner ist, für Sonderleistungen persönlich entlohnt zu werden. Frei und von kleinlichen Rücksichten unbehindert über der Gemeinde zu stehen, wird ihm bei diesem System fast unmöglich gemacht, und auf der letzten Tagung des Rabbinerverbandes ist von allen Seiten der Forderung zugestimmt worden, daß durch Ablösung dieser Gebühren ein wichtiges Hindernis für das soziale Ansehen des Rabbinerstandes hinweggeräumt werde. Kach innen hin muß aber dem Rabbiner auch wirklicher Einfluß eingeräumt werden. Es ist fast absurd, wenn heute Kaufleute, Ärzte und Rechtsanwälte in letzter Instanz über rein religiöse Fragen entscheiden, während der sachverständige Rabbiner im besten Falle „gehurt16 wird. Ob ihm in religiösen Dingen ein unbedingtes Veto zustehen solle, ist auch in seinen Kreisen strittig, nicht aus prinzipiellen, sondern aus taktischen Gründon, da ein Vetorecht nur in der Hand eines Kollegiums gegen den Einfluß subjektiver Stimmungen und Verstimmungen gesichert ist. Freilich verlangen auch seine Gegner, daß die Gewissensfreiheit geschützt werde und daß dem Rabbiner aus dem Festhalten an seinem religiösen Standpunkte kein Nachteil erwachse. Für jeden Fall gehört aber der Rabbiner in den Gemeinde vorstand! Ob mit oder ohne Stimmrecht ist eine rein praktische Frage; vielleicht wird sich das letztere empfehlen, damit er nicht bei Parteikämpfen durch seine Entscheidung festgelegt wird. Aber dort ist sein selbstverständlicher Platz, denn er soll in allen Fragen mitraten! Dem Einwände, daß der Vertreter der Religion nicht sachverständig sei, ist leicht durch den Hinweis auf die christlichen Geistlichen zu begegnen, die ja im Vorstande — wie übrigens die Rabbiner in Württemberg auch — sogar den Vorsitz führen. Dann aber wird der Rabbiner von Verwaltungs-, Steuer- und Bauangelegenhoiton fraglos mindestens ebensoviel verstehen, wie der Durchschnitt der anderen Vorstandsmitglieder, und in kleinen Gemeinden, wo er durch seine akademische Vorbildung oft der Überlegene ist, wird sogar seine segensreiche Mitarbeit gar nicht zu entbehren sein. Nur wenn er so einen Teil der Voran tw o r t u n g trägt, kann ihn die rechte, volle Berufsfreudigkeit erfüllen. In einer Religionsgemeinschaft gibt es nichts, was nicht in einem innerlichen Verhältnis zur Religion stünde, und nur wenn der Rabbiner alles kennt, in allem mitrüt, und alles mit schaffen hilft, kann er, wie es von ihm verlangt

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