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Neue jüdische Monatshefte · 1917-12-25 · Heft 6 (25.12.1917) · p. Seite 125

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 6 (25.12.1917)
Article
Der preußische Rabbiner
Date
1917-12-25
Page
Seite 125 (sequence 3)
Language
German
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125 verlangt die Militärbehörde nicht von den Gemeinden, sondern von den Rabbinern, was in Freußen ein vollständiges Ignorieren des bestehenden Hechts bedeutet! Es soll natürlich nicht geleugnet werden, daß trotz ihrer unzulänglichen gesetzlichen Stellung sehr viele preußische Rabbiner — besonders in den größeren Mittelgemeinden — sich Einfluß und Stellung zu verschallen wissen. Das hängt aber ganz von ihrer Person — von ihrer Energie ebenso wie von ihrem Takte — ab, und keiner kann den mühsam errungenen Einfluß seinem Nachfolger vererben. Jeder' muß ihn sieh neu erarbeiten. Hierin liegt fraglos ein großes Übel. Einfloß und Ansehen müssen dem Amte eigen sein und nicht dem jeweiligen Inhaber. Unendlich große Arbeitskraft, die besser den Berufsaufgaben gewidmet würde, muß für die Sicherung der amtliehen Autorität aufgewendet werden, und man kann fast — eine bittere Ironie steckt darin — sagen, daß der preußische Rabbiner nicht w e g e n, sondern trotz seiner ««.Stellung Einfluß besitzt. Wenn nun die Rabbiner Forderungen erheben, so tun sie es mit dorn erhebenden Bewußtsein, keineswegs . um Standesfrage n zu kämpfen. Jede Hebung des Ansehens, jede Mehrung des Rechts bedeutet zugleich eine Stärkung des Judentums, seiner inneren religiösen Kraft und seiner äußeren Geltung. Und nur von diesem Gesichtspunkte aus wollen die Forderungen bewertet sein, die heute — mit nur geringen Abweichungen im einzelnen — von fast allen preußischen Rabbinern ohne Unterschied der religiösen Richtung erhoben werden. In erster Reihe muß mit dem Begriffe Religionsgemeinschaft Ernst gemacht werden. Nicht darauf kommt es an, daß jeder Jude zu einer Gemeinde gehört, sondern zu einem Rabbina t. Nur so ist die stete religiöse Beeinflussung gewährleistet. Die hierdurch bedingte Einrichtung von Bezirksrabbinaten würde übrigens auch das finanzielle Problem — die Besoldungsfrage in den kleinen Gemeinden — wesentlich erleichtern helfen. Dieser Punkt ist übrigens wohl der einzige, der eine Änderung des Gesetzes voraussetzt. Fast alle anderen Forderungen lassen sich bei einigem guten Willen im Rahmen der bisherigen Verhältnisse durchführen. Insbesondere gilt das von der Stellung des Rabbiners innerhalb der Gemeinde, die zir einer durchaus unabhängigen ausgestaltet werden muß. Auch die materielle Frage muß insoweit erwähnt werden, als in vielen kleinen und kleinsten Gemeinden Rabbiner im vorgerückten Dienstalter Gehälter beziehen, die sonst in keinem Berufe, der akademische Vorbildung erheischt, zu finden sind. Hier müßte, falls eine Gesamtorganisation nicht Abhilfe schafft, eine Zentralkultuskasse (der Vorschlag rührt von Dr. Kopfstein, Reuthen, her) errichtet werden, die die Rabbiner besoldet oder wenigstens Zuschüsse gewährt. Für alle Gemeinden ist aber neben einer geregelten Pensions- und Relikten Versorgung die eigentlich selbstverständliche lebenslängliche Anstellung zu verlangen, die allein Unabhängigkeit nach allen Seiten sichert. Es. ist ein Unding, daß der Vortreter der Religion nicht seinem Gewissen frei folgen kann, ohne im

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