Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Monatshefte · 1917-12-25 · Heft 6 (25.12.1917) · p. Seite 124

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 6 (25.12.1917)
Article
Der preußische Rabbiner
Date
1917-12-25
Page
Seite 124 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2908689-2908714-2908720-2910463--1319-2910486
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

124 beieichs Besserungen durchzuführen oder die Initiative in einer gesetzlichen Änderung zu ergreifen. Man ist oft geradezu der Meinung, daß die in ihrer Mehrzahl politisch liberale Gemeindegewalt eine Klerikalisierung mit Priesterherrschaft und Gewissensknebelung oder sonstige Schrecknisse befürchtet. Denn selbst in den Gesetzesentwürfen, die man vor einigen Jahren als Grundlage einer Gesamtorganisation ausgearbeitet hatte, war nur auf eine materielle Besserstellung und Sicherung des Rabbiners Bedacht genommen. Und Einzelbeispiele erweisen immer wieder dasselbe. Noch vor ganz kurzer Zeit hat der oberschlesische Gemeindeverband, der als freiwillige Organisation in seiner Gesetzgebung souverän ist, die Aufnahme eines Rabbiners in seinen Vorstand ausdrücklich abgelehnt. So, ist denn die gegenwärtige Stellung des preußischen Rabbiners keineswegs eine angenehme. Sie ist unsicher, denn selbst in größeren Gemeinden — besonders im Westen der Monarchie — ist er nur auf Kündigung angestellt, die Verträge sind nach den Wünschen der wirtschaftlich stärkeren Vorstände abgefaßt und für den schwächeren Teil in allen ideellen Fragen meist ungünstig. In kleineren Gemeinden, wo nicht überall eine geregelte Verwaltung herrscht, werden sie zudem nicht immer gewissenhaft innegehalten, und so hat sich der bedauerliche Zustand eines gewissen — oft vielleicht nur leisen aber allerorten verspürbaren — Gegensatzes zwischen Gemeindevorstand und Rabbiner herausgebildet. Ein friedliches Auskommen, das doch die selbstverständliche Voraussetzung für die gedeihliche Entwicklung der Gemeinde ist, läßt sich meist nur durch unendlich große Entsagung und Zurückhaltung auf des letzteren Seite ermöglichen, und wto aufrechte Charaktere ihres Amtes walten, ist die Konfliktsmöglichkeit wie die schlafende Lawine, die jeden Augenblick durch eine ganze Kleinigkeit zum Absturz gebracht werden kann. Ungesund und unhaltbar ist der bestehende Zustand vornehmlich darum, weil es widersinnig ist, daß der Fachmann von jeder Bestimmung ausgeschlossen ist, während eine Laienbehörde das Recht hat, in die inneren Angelegenheiten des Gottesdienstes und des Unterrichts einzugreifen. Und selbst, wenn sie davon keinen Gebrauch macht, muß die für den Rabbiner durch die Möglichkeit einer Einmischung entstehende Unsicherheit lähmend und verstimmend wirken, Wie unmöglich es im Grunde ist, dem Vorstand diese Fragen zu übertragen, zeigt die Praxis, die notgedrungen andere Wege gehen muß. Der Versuch des „Verbandes der deutschen Juden'4, das preußische Prinzip auf seine Organisation zu übertragen und selbständig die Militäraeelsorge zu ordnen, mußte schon an dem inneren Widerspruch scheitern. Die Behörden müssen im Interesse der Sache in Kultus und Unterrichtsfragen mit den Rabbinern direkt verhandeln. Obwohl es fraglos gegen das Gesetz ist, werden sie von der Regierung und nicht von den Gemeinden mit der geistlichen Schulaufsicht betraut, während das Volksschulgesetz sie in die Schuldeputationen berufen hat. Die Kriegszeit hat notgedrungen weitere Fälle dieser Art gezeitigt. Zeugnisse über die rituelle Lebensführung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.