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Neue jüdische Monatshefte · 1917-11-10 · Heft 3-4 (10.11.1917) · p. Seite 92

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 3-4 (10.11.1917)
Article
Polen nach der ersten Teilung
Date
1917-11-10
Page
Seite 92 (sequence 7)
Language
German
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92 zu erscheinen und den Beweis vorzulegen, daß er entweder Händler ist, der über ein Vermögen von nicht minder als tausend (polnische) dulden verfügt, oder Handwerker, Richter und Landarbeiter ist. Wer nicht imstande ist, seine Zugehörigkeit zu einem von diesen vier aufgezählten Gewerben nachzuweisen, der ist verpflichtet, binnen einem Jahre das Land zu verlassen, und wer es nicht freiwillig tut, dann unterliegt er der Verhaftung und Einsperrung. Des ferneren schließt der Urheber des Entwurfes, dem Muster alter kanonischer Vorschriften folgend, die Juden von all jenen finanziellen und wirtschaftlichen Funktionen aus, durch welche sie sich eine Macht über die christliche Bevölkerung erringen können, wie z. B. vom Staate verliehene Pachten und Steuereintreibungen, und verbietet ihnen, christliche Dienstboten im Hause zu halten. Die Juden sollen nicht zwangsmäßig getauft werden, aber die schon getauften Juden müssen aus ihrer früheren Umgebung ausgeschieden und isoliert werden; nur in Gegenwart von Christen dürfen sie mit ihren früheren Glaubensgenossen zusammentreffen. Dieser Entwurf Samoiskys gefiel der katholischen Gesellschaft so gut, daß der Plotzker Bischof Schembeck sich bereit erklärte, unter diesen seinen Namen zu setzen. Nachdem sieh Samoisky auf diesem Wege mit kirchlich-polizeilichen Bürgschaften versehen hatte, konnte er dem Geiste der Zeit einen mageren Tribut entrichten, indem er nämlich in sein Projekt das Prinzip der Unantastbarkeit der Person und des Vermögens der Juden aufnahm. Den durch drakonische Maßregelungen an Händen und Füßen gebundenen »Juden hatte man nicht mehr zu beleidigen nötig. Einen anderen Standpunkt vertrat der Verfasser der in Warschau im. Jahre 1782 unter dem Titel: „Über die Notwendigkeit einer Judenreform in den Landen des polnischen Reiches1* erschienenen Schrift. Der Verfasser, der sich hinter dem Pseudonym „namenloser Bürger11 versteckte, huldigt keinem reaktionären System, sondern einer utilitäraufklärerischen Reglementierung. Auf religiösem Gebiet läßt er den Juden die Unantastbarkeit ihrer Dogmen, hält es aber für nötig, gegen ihre „schädlichen Gebräuche", die zahlreichen Feiertage, die Speisegesetze usw. zu kämpfen. Erforderlich ist es ferner, diu Kahalautonomie einzuengen und sie auf die rein religiöse Sphäre zu beschränken, damit die Juden keine Republik in der Republik bilden. Um die Juden mit dem polnischen Volke zu verschmelzen, müsse man sie dazu anhalten, die polnische Sprache in ihren Handelsbeziehungen zu gebrauchen, den Jargon zu beseitigen und das Abdrucken von Büchern in jüdischer Sprache, wie deren Einfuhr aus dem Auslande zu verpönen. Was die wirtschaftlichen Verhältnisse anbetrifft, so müsse man den Juden bei der Freigebmig von gewerblichen, Handels- und Ackerbaubeschäftigungen das Wohnen in Herbergen und das Innehaben von Schankwirtschaften verbieten. Man sieht, daß der Entwurf des. „namenlosen Bürgers" die „Unschädlichmachung*4 der Juden auf dem Wege einer zwangsmäßig durchgeführten Verschmelzung wie das vorangehende Projekt des Samoisky auf dem der zwangsmäßigen Isolierung anstrebte. Der auf diese Weise „unschädlich" gemachte Jude

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