Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 3-4 (10.11.1917)
- Article
- Polen nach der ersten Teilung
- Date
- 1917-11-10
- Page
- Seite 88 (sequence 3)
- Language
- German
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SS macher, Schneider* Kürschner, Goldarbeiter, Zimmerleute, Steinmetze und Friseure; im ganzen Lande gab es nur 14 Familien, die Ackerbau trieben. Selten traf es sich, daß ein von einem Juden erworbenes Vermögen in dessen Familie während einigor Generationen hintereinander verblieb. Es lag dies an den häufigen Zahlungseinstellungen und in der Neigung zu gewagten Unternehmungen. Zu einem Zwölftel bestand die gesamte jüdische Bevölkerung aus „müßigen44 Leuten, d. h. aus- Leuten, die keine bestimmte Beschäftigung hatten; zu einem Sechzigste! aus völlig verarmten Menschen. Zu diesen Schlußergebnissen aus offiziellen Revisionen und aus anderweitigen Beobachtungen muß hinzugefügt werden, daß eines von den Hauptgewerben der Juden zu jener Zeit in der „Sehankwirtschaftu, d. h. in dem Innehaben von Schenken in Städten und Dörfern bestand. Auf den Gütern' der Gutsherren befand sich die Schankwirtschaft in einem engen Zusammenhange mit der Pacht- und Herbergewirtschaft. Zugleich mit der Verpachtung verschiedener Zweige der Landwirtschaft (Molkerei, Weideplätze, Wald u. dgl.) ging an den Juden auch das „Recht der Propination", d. i. das Recht der Branntweinbrennerei und des Ausschankes in den Dorfschenken und Herbergen über. Diese Beschäftigungen trieben den Juden in Konflikte mit dem Bauer hinein, mit jenem an die Scholle gefesselten leibeigenen Bauer, der in die Schenke nicht aus Wohlstand ging, sondern aus bitterer Not, in die ihn der schwere Frohndienst stürzte. An der Türe der Schenke wurde das letzte Stadium der bäuerlichen Verelendung besiegelt, und daraus entstand auf natürlichem Wege der Gedanke, daß der jüdische Schankwirt den Landmann, ruiniert. Diese Beschuldigungen wurden von jenen Gutsherren, Verfechtern der Leibeigenschaft, gegen die Juden erhoben, die in der Tat die ganze Verarmung ihrer bäuerlichen Sklaven verschuldeten, und die aus ihrem an die Juden verpachteten Rechte der Propination die meisten Vorteile zogen. Das Schankgewcrbe übte auf die Juden einen demoralisierenden Einfluß aus. Die Lage des Pächters zwischen dem verschwenderischen, selbstherrlichen Gutsherrn und dem zu Boden gedrückten leibeigenen Bauer war nicht beneidenswert. Dem Gutsbesitzer war der Pächter ebenfalls nur ein Bedienter, mit dem er nicht besser, als mit dem leibeigenen Bauer umging. Nicht selten traf es sich, daß der Pächter für den schlechten Zustand der Wege und Brücken von dem Gutsherrn Prügel bekam; nicht zu den seltenen Fällen gehörte es, daß der Gutsherr während seiner ausgelassenen Schmause den Pächter und dessen Familie verhöhnte. In dem Tagebuche eines Gutsherrn aus Wolhynien des Jahres 1774 enthielten sich beispielsweise solche Aufzeichnungen: „Der Pächter Herschko bezahlte mir nicht die an dem früheren Termin bereits fälligen 91 Taler. Ich sah mich also genötigt, sie zwangsweise einzutreiben. Laut einem Paragraphen des Vertrages steht mir im Falle einer Zahlungseinstellung das Recht zu, ihn samt Frau und Kindern für die Dauer einer beliebigen Zeit einzusporren, bis er mir die Schuld bezahlt. Ich befahl, ihm Fesseln anzulegen und ihn in einen Schweinestali einzusperren, aber seine Frau und seino Bachurim (erwachsene Kinder, Burschen) ließ ich in der