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Neue jüdische Monatshefte · 1917-10-25 · Heft 2 (25.10.1917) · p. Seite 33

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1917-1918
Issue
Heft 2 (25.10.1917)
Article
Das Schulwesen in Polen und die Juden
Date
1917-10-25
Page
Seite 33 (sequence 4)
Language
German
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33 thenen, Weißrussen, Litauern usw., zugute kommen, die außerhalb des. jetzigen Königreichs in dichten Massen zusamraenwohnen. Aber auch diesen Nationalitäten gegenüber hat man die beleidigende Zurücksetzung begangen: man hat ihre nationalen Rechte vom Willen des polnischen Staates, also einer polnischen Mehrheit, abhängig gemacht, während man in Litauen und Kurland z. B. ganz anders verfährt. Ob die Unterstreichung der exklusiven polnischen Rechte bea der gleichzeitigen Vernachlässigung von Rechten anderer Nationalitäten jetzt angebracht ist, bleibe dahingestellt. III. Wie dem auch spi, man hat die Juden in die polnische Schirigemeinschaft zwangsweise hineingepreßt Um aber dieses unliberale Verfahren zu beschönigen, hat man die Juden mit zwei Artikeln beglückt, die den Anschein erwecken sollen, als ob man die religiösen Bedürfnisse der Juden doch noch berücksichtigt hat. Diese Artikel sind bezeichnenderweise „Von dem Unterrichte der Kinder mosaischer Konfession" betitelt, sie erschöpfen die ganzen Rechte der Juden. Während ein Katholik oder Evangeiiker selbst zu entscheiden hat, ob er Pole, Deutscher und künftig anch wohl Ruthenc, Litauer usw. ist, ist dem Juden in Polen die Selbstbestimmung vorenthalten; er muß unbedingt Nationalpole sein. Und was für Rechte gewähren diese Artikel der „mosaischen Konfession"? „Für Kinder mosaischer Konfession — heißt es im ersten Artikel (97) — müssen, wenn von Seiten der Eltern eine genügende Anzahl von Meldungen vorliegt, besondere Elementarschulen oder Abteilungen mit Sabatheiligung errichtet werden." Der Paragraph ist gleich so abgefaßt, daß genügend Spielraum für Mißbrauch da bleibt. Für die polnischen Antisemiten wird die Anzahl der jüdischen Kinder immer „ungenügend" sein. Sodann aber: was für einen Wert hat die „Sabatheiligung'4 allein bei Nichtberücksichtigung anderer jüdischer Bedürfnisse? Weder jüdischer Religionsunterricht noch der Unterricht der jüdischen Geschichte, noch jüdische Lehrer sind vorgesehen worden — was nützt dabei lediglich die „Sabatheiligung14? 2) Der zweite Artikel (98) besagt: „Solange nicht alle Kinder mosaischer Konfession öffentliche Gemeinde-Elementarschulen besuchen können, soll in den privaten Konfessionsschulen, den Talmud-Toraschulen und den Cheddrim der Unterricht in der polnischen Sprache und in den Elementarfächern mit polnischer Unterrichtssprache, soweit er nach einem besonderen Lehrplan und unter der allgemeinen Aufsieht stattfindet, für eine entsprechende Anzahl von Kindern auf Kosten der politischen Gemeinden erteilt werden.44 Zunächst kornsat der erste Vorbehalt: „solange nicht alle Kinder usw.44; wiederum haben die 2) Es erübrigt sich zu sagen, daß man den Juv.ta das Recht nicht zugesichert hat, in den allgemeinen Schulen jüdische Religionzu unterrichten, nicht einmal auf ausdrücklichen Wunsch einer gewissen Anzahl von Eltern und nicht einmal gegen Tragung der Kosten seitens der Juden selbst.

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