Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1917-1918
- Issue
- Heft 2 (25.10.1917)
- Article
- Das Schulwesen in Polen und die Juden
- Date
- 1917-10-25
- Page
- Seite 32 (sequence 3)
- Language
- German
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32 _._.__ muß sich zwangsweise polonisieren lassen, es sei denn, daß er sich entschließen wird, sein KLad in eine solche deutsche Schule zu schicken, wo ein Jude als Lehrer grundsätzlich nicht zugelassen ist und wa selbstverständlich die jüdische Religion nicht unterrichtet wird. Übrigens ist nach dem Geist der Vorschriften noch sehr zweifelhaft, ob man Überhaupt berechtigt ist, in eine deutsch-evangelische oder deutsch-katholische Schule einen deutschen Juden aufzunehmen, wenn er sogar auf seine Religion verzichtet. Die Herren Carlebach und Kohn können sich somit gratulieren, mitgeholfen zu haben, eine Art von privilegierten christlichen Deutschen und zurückgesetzten jüdischen Deutschen geschaffen zu haben, was bisher noch keinem deutschen Reaktionär im 20. Jahrhundert gelungen ist. II. Wie gesagt, sind die Rechte der Juden benachteiligt worden, gleichviel ob sie eine nationale oder konfessionelle Gemeinschaft bilden. Denn angenommen sogar, daß die Juden nur eine konfessionelle Gemeinschaft darstellen, so hätte ihnen doch wenigstens freigestellt werden müssen, eine „auf Selbstverwaltung beruhende öffentlich-rechtliche Korporation" auf Grund ihrer gesonderten Konfession zu bilden, so wie es den Evangelikern und Katholikern deutscher Zunge gestattet ist. Eine solche jüdische Organisation würde die ihr zustehenden Mittel vom Staat oder von der städtischen Gemeinde erhalten, um ihr Schulwesen selbständig zu verwalten. Indem man aber für die Deutschen solche Korporationen von vornherein begründet hat, nahm man den Juden das Recht, entsprechende jüdische Schulverbände zu bilden; man hat den Polen stillschweigend anheimgestellt, mit „ihre n" Juden nach Belieben zu verfahren. Man muß endlich das Kind bei seinem richtigen Namen nennen: es ist nicht eine anti-jüdisch-nationale, sondern überhaupt -eine antisemitische Politik. Denn selbst jeder oberflächliche Kenner der polnisch-jüdischen Beziehungen in Kongreßpolen weiß ja, daß die Zurücksetzung der Juden im Schulwesen nicht nur darin besteht, daß die Polen die jiddische Sprache nicht anerkennen wollen, sondern vor allem darin, daß sde mit den jüdischen Bedürfnissen überhaupt nicht rechnen, daß ihre Schulpolitik letzten Endes darauf hinausläuft, die Juden in Unwissenheit zu halten, was ihnen in Galizien ja auch glänzend gelungen ist. Es ist bezeichnend, daß man den Juden beizeiten zu verstehen gab. daß sie auch in der Zukunft nie darauf rechnen dürfen, nationale Rechte je zu bekommen. Punkt 3 des Gesetzes besagt: „Diese Vorschrift findet einstweilen nur auf die deutsche Nationalität Anwendung. Die Ausdehnung auf andere Nationalitäten bleibt nach Feststellung der Grenzen des Königreichs Polen besonderen Gesetzen oder Verordnungen des polnischen Staates vorbehalten". Was die Juden anbelangt, so haben diese mit den Grenzen des künftigen Staates nichts zu tun; denn auch bei einem größeren Umfang des künftigen Staates werden die Juden kaum einen größeren Prozentsatz bilden; wohl aber kann die Ausdehnung der Grenzen des Staates den anderen Minderheiten, wie Ru-