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Neue jüdische Monatshefte · 1917-09-10 · Heft 23-24 (10.9.1917) · p. Seite 691

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 23-24 (10.9.1917)
Article
Der Kahal in Polen im XVI. bis XVIII. Jahrhundert
Date
1917-09-10
Page
Seite 691 (sequence 11)
Language
German
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691 .ihrer .Muttergemeinde in einem engen Abhängigkeitsverhältnisse steht, nach und nach aber sich mehr emanzipiert, bis sie endlich mit der Zeit ganz unabhängig wird. Die Judengemeinden zahlten ihre Staatssteuern -durch Vermittelung des großen J u d en t age s (fälschlich: Vierländersynode genannt), die Filialgemeinde war aber keine Fiskaleinheit in den Kassabüchern des Judentages, da sie zusammen und durch die Kasse der Hauptgemeinde ihre Steuern entrichtete. In dem Augenblick, •als der Judentag der Filialgemeinde ein separates Konto in seinen Registern einräumte, war ihr Abhängigkeitsverhältnis von der Muttergemeinde endgültig gelöst und ihre Selbständigkeit anerkannt. So sehen wir rings um den Lemberger Kahal einen Kranz von Filialgemeinden (Böbrka,' Buczacz, Zolkiew, Tarnopol), die — wie es scheint — aus einstigen Lemberger Bürgern zusammengesetzt sind. Die Stadt Zolkiew wurde gegen Ende des XVI. Jahrhunderts gegründet, und schon im Jahre 1G20 werden die Statuten für den ZoHriewer Kahal festgelegt. § 4 dieser Statuten verbietet dem Zolkiewer Kahal, einen neuen Insassen ohne Erlaubnis der Lemberger Muttergemeinde aufzunehmen. Schon im Jahre 1622 hat der Kahal in Zolkievv ein eigenes Budget, ist aber über jeden Groschen der Muttergemeinde Rede und Rechnung schuldig. Im Jahre 1620 wird in Zolkiew ein Rabbiner bestellt, der aber Streitfragen nur bis 10 fl. entscheiden darf. Als nachher seine Kompetenz auf alle Streitfragen erweitert wurde, blieb das Lemberger Rabbinergericht immerhin die appellative Behörde für seine.Entscheidungen. Also emanzipierte sich die Zolkiewer Gemeinde, -bis sie nach den Tataren- und Kosakenkriegen, durch welche die Stadt Lemberg und mit ihr die Juden stark hergenommen wurden, auch in Steuerangelegenheiten von der Muttergemeinde unabhängig erklärt wurde. In der zweiten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts machte der Kahal in Zotkiew seiner einstmaligen Muttergemeinde den Rang streitig und hatte oftmals die führende Rolle im Landesverband (russische Landsmannschaft) und auf den Reichsjudentagen49). Einen interessanten Streit zwischen Mutter- und Tochtergemeinde können wir in Przemysl verfolgen. Przemysl hatte Filialen in folgenden Städten: Dynöw, Kanczuga, Prochnik, Wyszyn, Mosciska, Husaköw, Turka. König Ladislaus IV. legt mit Erlaß vom IG. April 1G38 den Filialgemeinden folgende Pflichten auf: 1. Sie sollen ihre Toten in Przemysl beerdigen, 2. während der hohen Feiertagen dort beten, 3. Steuern zahlen, 4. Paradiesäpfel (Etrog) dort kaufen, 5. dem Rabbiner in Przemysl 8 fl. von einem jeden Ai'endator zahlen, G. das Rabbinatsgericht in Przemysl als eine appellative Instanz ansehen. Dafür sollten die Filialgemeinden den Schutz der Muttergemeinde genießen50). Und so streckte der Kahal in Przemysl 3000 fl. für den 49) B u b e r, S a I.: Kirja Nisgaba. Annexe 1—4. ß0) S^ch^orr: Geschichte der Juden in Przemysl, S. 70.

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