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Neue jüdische Monatshefte · 1917-09-10 · Heft 23-24 (10.9.1917) · p. Seite 685

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 23-24 (10.9.1917)
Article
Der Kahal in Polen im XVI. bis XVIII. Jahrhundert
Date
1917-09-10
Page
Seite 685 (sequence 5)
Language
German
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685 Eine königliche Untersuchungskommission stellt im Jahre 1719 fest, daß dieser Kahal verschiedenen Klöstern und Kirchen 346 240 fl., verschiedenen adligen Herren 242 287 fl., zusammen 588 527 fl. schuldet Die Sanierung sollte dadurch erfolgen, daß für einige Jahre nur Zinsen (3°/0 an den Klerus und 5% an den Adel) gezahlt werden sollten. Diese Zinsen betrugen aber jährlich auch 20000 fl., so daß die Zahlung nach einigen Jahren wieder ins Stocken geriet und durch neue Moratorien so weiter hinkte. Der Kahal in Lemberg war im Jahre 1727 dem Magistrat allein an vorgestreckten Kriegskontributionen 438410 fl. schuldig. Der Kahal in Przemysl, der 891 Seelen (mit den Dörfern 2418 Seelen) zählte, war im Jahre 1765 3S1999 fl., Lissa 535493 fl., Wronke 200000 fh, Inowrazlaw 194907 fl. schuldig. Im Jahre 1785 (12 Jahre nach der österreichischen Okkupation) waren alle galizischen Kanäle (ohne Krakau) noch 83056 österreichische Gulden, d. i. zirka 500000 polnische Gulden schuldig; im Jahre 1777 betrug das Budget des Lemberger Kahal 41700 fl., wovon 75% zur Schuldentilgung verwendet wurden. Die Einnahme n des Kahals rührten anfangs nur von direkten Steuern her40), später aber, als dieselben trotz ihrer Hochspannung nicht hinreichten, wurden hohe Taxen fürTrauungen, Scheidungen usw\ festgesetzt. Aber schon um die Hälfte des XVII. Jahrhunderts kommen Konsumsteuern, die an den Meistbietenden verpachtet werden, und im XVIII. Jahrhundert wird überdies eine Personaleinkommensteuer (vom Verdienst) eingesetzt. Außer diesen Steuern bestand in einer jeden Gemeinde die sogenannte Chasaka, d. i. eine Konzession (unumschränkterBesitz), die ein jeder, der das Wohn-, Handels-, Besitzrecht in der Gemeinde haben wollte, anstreben und bezahlen mußte. Am schwersten lastete auf dem Juden die Konsumsteuer (Krupka). In Krakau zahlte man im Jahre 1651 vom Ochsen Konsumsteuer in der Form der rituellen Schlachtgebühr 10 Groschen, im Jahre 1787 3oV2 polnische Gulden*1)- In Lissa beträgt um dieselbe Zeit diese Gebühr 12 fl. Um die Einkommensteuer zu begreifen, wollen wir nur einige Paragraphen aus dem Beschluß des Kahals von Opatöw im Am selben Tage wird auch die Fleischsteuer (Krupka) mit UOOOfl. und die Biersteuer (czopowe, Zapfengeld) mit 20000 fl. belehnt. Die Wochenrate für beide belauft sich auf 160 fl., zusammen 55 000 fl. gegen 260 11. Wochenzahlung. Siehe Balaban: Joseph Jonas Theomim Frankel in MGWJ. 1910, S. 330. 40) Diese Steuer heißt (S i m p 1 a [einfach]), weil immer 1 fl. als Basis (i) angenommen wurde und die ganze Summe pro Kopf nicht (z. B.) sieben Gulden, sondern sieben Simpel bezeichnet wurde; Noch heute heißt vulgär die israelitische Kultussteuor in Galizien: Simpelstouer. 41) Die Fleisch-Krupkapächter zahlten summarisch 31 000 fl. und hatten das Recht, von einem Ochsen 35l/2 fl., von einer Kuh 17 fl. 20 Gr., von einem Indianer 18 Gr., von einer Indianerin 15 Gr., einer Gans 12 Gr., einer Ente 4 Gr.; einem Hahn 3 Gr. Schlachtengebühr zu nehmen. (Archiv der israelitischen Kultusgemeinde Krakau.)

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