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Neue jüdische Monatshefte · 1917-09-10 · Heft 23-24 (10.9.1917) · p. Seite 684

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 23-24 (10.9.1917)
Article
Der Kahal in Polen im XVI. bis XVIII. Jahrhundert
Date
1917-09-10
Page
Seite 684 (sequence 4)
Language
German
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684 3. Dem Rektor der Akademie 12 fl. vierteljährlich. 4. Dem Schreiber des Rektogerichts 6 fl. vierteljährlich. 5. Dem Senior der Schule zum Hl. Geist 2 fl. vierteljährlich. 6. Dem Konvent der Augustinianer in Bochnia vom Judenfriedhof in Krakau 15 fl. jährlich. Außerdem zahlte der Kahal der Stadtkassa verschiedene Abgaben für die Handelsrechte der Juden37). Das waren direkte Abgaben, die der Kahal einer Stadt wie Krakau, Posen, Lublin oder Lemberg entrichten mußte. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, daß der Kahal die niedrigste Einheit der S t a a t sverwaltung den Juden gegenüber war und daß durch denselben alle Staatssteuern eingebracht wurden. Somit mußten in das Kahalsbudget 1. das Quartiergeld, 2. das Nadelgeld (Grundsteuer), 3, die Kopfsteuer, 4. Schutz - und H a u s s t e u e r wie auch die außerordentlichen Steuern (Krönungs-, Staatsschuldtilgung s-, Geschenksteuer für den Sultan usw.) aufgenommen und gedeckt werden. Dazu kamen seit der Mitte des XVII. Jahrhunderts die vielen Kriege, Brandschatzungen, Lösegelder, Flüchtlingsunterstützungen, die das Kahalsbudget ins Wanken brachten; überdies kamen in der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts die vielen Judenpogrome (Scliiilergeläuf) und im XVIII. Jahrhundert die unzähligen Ritualprozesse vor, die das wankende Schiff der Judengemeinde zum Sinken brachten. Um das Gleichgewicht zu erhalten, mußten 'die Kahale Schulde n machen und dieselben mit neuen Anleihen decken. Mit der Zeit (XVIII. Jahrhundert) waren im Grunde genommen alle Kahale bankerott, und nur der bei dem Adel und Klerus vorherrschende Glaube an die Reichtümer der Juden hielt sie durch ein ganzes Jahrhundert über Wasser38). So hält sich der Krakauer Kahal nur durch die, alle paar Jahre erlangten, königlichen Moratorialbriefe und hat um 1694 bei reichen christlichen Kaufleuten [Forbes30)] alle Einnahmen verpfändet. 87) Balaban: Geschichte der Juden in Krakau,'Bd. I, § XII: Die Finanzen der Gemeinde. 88) Den Judenkredit in Polen stützten noch zwei Umstände: 1. der kanonistische Standpunkt, daß ein Christ dem zweiten kein Geld auf Zinsen borgen dürfe, 2. gänzlicher Mangel irgendwelcher Bankinstitute nach westlichem Muster. Überdies darf nicht außer acht gelassen werden, daß der Jude fast der einzige Kaufmann im XVIII. Jahrhundert gewesen ist. Wenn somit das an einzelne Juden verliehene Geld als gut galt, um so mehr kreditfähig galten Kahale und Landsmannschaften. Wir finden fast in allen christlichen testamentarischen Vermachungen irgendeine Summe für Kirchen- oder Schulzwecke: . . und man wird das Geld an die Juden gegen 7—10 % auf ständig verleihen und von den Zinsen die Messe lesen (oder ein Stipendium stiften) usw. . Diese Kapitalsanlage nannte man schlechtweg: Wiederkauf. Als im Jahre 1764 die Judenlandtago und der polnische und litauische Reichstag aufgelöst wurden, beliefen sich ihre Schulden mehr als auf über zwei Millionen polnische Gulden. °») Am 22. März 1694 verpfändete der Kahal bei Robert Forbes die Haussteuer (Skrzynkowe) für 21 500 fl. und sollte dafür 100 fl. die Woche zahlen.

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