Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Monatshefte · 1917-09-10 · Heft 23-24 (10.9.1917) · p. Seite 678

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 23-24 (10.9.1917)
Article
Zur Schulfrage der Ostjuden
Date
1917-09-10
Page
Seite 678 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2908689-2908690-2908713-2910150--1084-2910193
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

678 zulernen, den diese bereits Ende 1915 zur Schulfrage eingenommen und in der „Hazefira"' als Beschluß veröffentlicht haben. Dieser Beschluß lautet: „Ausgehend von den folgenden Prinzipien: a) Hebräisch ist die einzige nationale Sprache des jüdischen Volkes, b) die Umgangssprache der jüdischen Massen im Lande ist die jiddische, c) die Kenntnis der polnischen Sprache ist für die Juden als Bürger des Landes sehr wichtig; beschloß die (Warschauer) Zionistische Organisation, folgende Forderungen in bezug auf die Schulfrage aufzustellen: 1. Alle jüdischen Schulen, deren Unterrichtssprache die hebräische ist, haben dieselben Rechte, wie die entsprechenden Schulen, in denen in einer anderen Sprache unterrichtet wird. 2. Hebräische Lehrgegenstände (Religion, Bibel, Hebräisch, jüdische Geschichte usw.) sind, da sie den Grundstein der jüdischen Erziehung bilden, für alle jüdischen Kinder in allen Schulen obligatorisch. 8. Diese (hebräischen) Gegenstände werden in der hebräischen Sprache unterrichtet. 4. In den jüdischen Volksschulen soll Jiddisch die Unterrichtssprache sein, wo nicht die hebräische die Sprache des Unterrichts ist. 5. Die polnische Sprache bildet in allen für Juden bestimmten Schulen einen Unterrichtsgegenstand."!;."- 4. Das Jüdisch-Deutsche in der Welt und in der Schule Man könnte verstehen, wenn die deutsche Verwaltung in diesem Schulprogramm neben der für kulturelle und wirtschaftliche Abwärtsbewegung der Juden unerläßlichen Pflege der polnischen Landessprache auch das Deutsche in den Schulen berücksichtigt wünschte, und es mag nach Mitteln und Wegen gesucht werden, um dem sprachreinen Deutsch und seinen Geistesschätzen den Weg zu breiteren .Volksmassen zu bahnen. Aber taktisch wenig zweckmäßig und sachlich nicht gerechtfertigt erscheint der Standpunkt, der das sogen. Jiddische als nichts anderes als eine Vorbereitung auf das Deutsche betrachten und nun den Schritt vom Mischdeutsch zum sprachreinen Deutsch mir nichts dir nichts, ohne Rücksicht auf den bisherigen Schulcharakter, auf dem Verordnungswege tun zu können vermeint. Das Warschauer Polizei-Präsidium hat unter dem 14. Dezember 1915 über die Unterrichtssprache ausdrücklich erklärt: „Die Schulverwaltung wird dafür sorgen, daß die städtische Verwaltung eine größere Anzahl jüdischer Schulen mit der Unterrichtssprache im Jargon, folglich im deutschen Dialekt, eröffnet. Dies ist unumgänglich nötig, da die Muttersprache der Mehrheit der jüdischen Kinder der Jargon ist. Dadurch wird die Verwaltung die Wünsche der breiten Schichten der jüdischen Bevölkerung berücksichtigt haben." Auch die freilich arg verklausulierte Ziffer 1 in der Eröffnung des Lodzer Polizei-Präsidenten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.