Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Monatshefte · 1917-09-10 · Heft 23-24 (10.9.1917) · p. Seite 677

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 23-24 (10.9.1917)
Article
Zur Schulfrage der Ostjuden
Date
1917-09-10
Page
Seite 677 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2908689-2908690-2908713-2910150--1083-2910192
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

677 ein geläuterter Kulturgeschmack — oder sagen wir: der deutsche Geist — in der Erziehung von Volk und Jugend allerlei Verordnungen, wie z. B. feste Lehrplannormen, schulhygienische Vorschriften usw. notwendig machen, die süßen Gewohnheiten des Ostens antasten und dem nicht unterscheidungsfähigen.Juden aus dem Volke mit dem Wesen althergebrachter Frömmigkeit widerstreitend erscheinen. Es mag in diesem Zusammenhang auch auf die verständnisvolle Regelung des jüdischen Religionsunterrichts durch das Schulverordnungsblatt zurückgewiesen werden, die dem Chcder in seiner altüberlieferten Gestalt das Todesurteil spricht, und für die Rechtfertigung dieser Maßnahme könnten die Reform-Chedarim durch ihr bloßes Dasein eintreten. Aber daneben gehen doch Maßnahmen einher, die einerseits als Zugeständnisse an das Polnische gedeutet werden könnten, andererseits als Einschränkungen des hebräischen bzw. jüdischen Sprach- und Kulturkreises empfunden werden. Wenn z. B. berichtet wird, daß in einer größeren jüdischen Schule auf Wunsch der Eltern eine beträchtliche Zahl hebräischer Unterrichtsstunden eingerichtet worden war und nun der von der Verwaltung bestellte Schulaufsichtsbeamte befindet, daß die hebräischen Stunden sämtlich vom Lchrplan zu verschwinden haben, so ahnt der Beamte vermutlich die Tragweite seiner Vorordnung nicht; sie kann aber daraus ermessen werden, daß von den rund 380 Schülern gegen 365 von den Eltern abgemeldet worden sein sollen. Die Hoffnungen, die die „Jüdische Volksgruppe'' für ein freies bürgerliches Leben innerhalb Polens an die Eröffnung des „Stadtrats in der Residenzstadt Warschau'4 knüpfte, oder die das „Warschauer Tageblatt" für eine gerechtere und billigere Stellung des jüdischen Elementes im Lande in die kommende Unabhängigkeit. Polens setzte, haben sich nicht erfüllt; der Warschauer Stadtrat nimmt nach wie vor eine ablehnende, feindselige Haltung gegen die jüdische Minderheit ein. Als im Herbst 1916 die jüdischen nationalen Ratmänner eine Eingabe an dne Stadtrat machten, in der auf die Vernachlässigimg der jüdischen Interessen bei der Aufnahme der schulpflichtig werdenden Kinder und bei der Gründung von Volksschulen hingewiesen und eine in jüdischem Geist geführte Schule mit Jiddisch als Unterrichtssprache und der Samstag als Feiertag gefordert wurde, gelangte man dort nach dreimonatlichem Schweigen und nach Fühlungnahme mit dem jüdisch-assimilatorischen Element zu der Ablehnung der Forderungen. Weder könne von der Bildung einer jüdischen Schulsektion (Schulrates), noch von der Einführung des Jiddischen oder Hebräischen als Unterrichtssprache die Rede sein, da durch ein polnisches Gesetz vom 5. Juni 1862 das Polnische als die Landesunterrichtssprache festgelegt sei und diese Regelung allein — unbeschadet der 187G. (bei Einführung des russischen Gesetzeskodex in Polen) durch den Senat erfolgten Aufhebung des Verbotes der jiddischen und hebräischen Sprache — mit den Interessen des polnischen Staates sich decke. Solchen Hemmungen oder Verständnislosigkeiten gegenüber ist es von Interesse, den Standpunkt der Warschauer Zionisten kennen-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.